Die Berliner AKUD &Co. Verlagsgesellschaft mbH hatte gegen den Absender einer unverlangten Werbe-E-Mail geklagt. "Meiner Firma ist durch diese Spam-Mail ein Schaden von mehreren tausend Euro entstanden", begründet AKUD-Geschäftsführer Jan Ginhold seinen Gang vor Gericht. Er hält Spam für unzulässig und will sich den Schaden vom Versender ersetzen lassen.
Ermittelt hatte Ginhold den Absender mit Hilfe eines Hyperlink in der Werbe-Mail. Dessen Identifikationsnummer (ID) erlaubte eine Zuordnung zu einem virtuellen Konto, welches der Beklagten eingerichtet hatte. Dennoch hat das Landgericht Saarbrücken die Klage abgewiesen. Die Identifikationsnummer reichte dem Gericht nicht als Beweis. Auch der Umstand, dass diesem Konto Umsätze zufließen, überzeugte die Richter in Saarbrücken nicht. Sie folgten stattdessen der Aussage des Beklagten, er habe die Mail nicht verschickt.
Rechtsanwältin Astrid Hilgemann, die die Berliner Firma vor Gericht vertritt, hat Berufung gegen das Urteil eingelegt. "Wir können zweifelsfrei feststellen, dass der Hyperlink dem Beklagten zuzuordnen ist. Schließlich hat nur er die Zugangsdaten zu dem Konto." Doch das Landgericht Saarbrücken vertritt die Auffassung, dass in der ID ein Zahlendreher sein könnte, und wies die Klage ab.
"Wenn derjenige, dem die E-Mail aufgrund der wirtschaftlichen Vorteile, die er daraus erhält, zuzuordnen wäre, allein durch den Satz ‚Ich habe die E-Mail nicht versendet’ jeden Verdacht ausräumen kann, sehe ich eine neue Welle unverlangter Werbe-E-Mails auf uns zurollen", fürchtet Ginhold.