Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist eine Art Antidiskriminierungsgesetz, welches ungerechtfertigte Benachteiligungen aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion, der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verhindern oder beseitigen soll. Das AGG gilt für alle Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen in Unternehmen, Behörden und Organisationen. Das Gesetz ist schon seit Mitte August in Kraft. Für das Umsetzen der Vorschriften gibt es keine Karenzzeit. Schnelles Handeln ist somit wichtig. Die Umsetzung ist aber nur möglich, wenn die Geschäftsführung und alle Mitarbeiter ausreichend geschult sind.
Ein weiteres aktuelles Gesetz betrifft das Schuldrecht. Anfang des Jahres 2002 wurde die regelmäßige Verjährungsfrist von 30 Jahren auf nunmehr 3 Jahre verkürzt. Bis Ende dieses Jahres müssen Unternehmen ihr Augenmerk vor allem auf Forderungen richten, die irgendwann im Jahre 2003 entstanden sind und bei denen der Zahlungsanspruch aus Lieferung oder Leistung resultiert. Nach dem neuen Schuldrecht tritt in diesen Fällen mit Ablauf des Jahres 2006 Verjährung ein. Nur wer die Forderungsbestände im Blick behält, kann bei drohender Verjährung frühzeitig entsprechende Maßnahmen ergreifen, welche die Verjährung hemmen oder neu beginnen lassen. Ein Inkassounternehmen wie die accreditas GmbH steht hier helfend zur Seite. Einen Überblick sowie weitere Informationen zur Verjährungsthematik findet sich unter http://www.accreditas.de/....
Basel II bezeichnet die Gesamtheit der Eigenkapitalvorschriften, die vom Basler Ausschuss für Bankenaufsicht in den letzten Jahren vorgeschlagen wurden. Das Basel II-Abkommen trifft zum 1. Januar 2007 in der EU offiziell in Kraft. Für Unternehmen bedeutet das Gesetz auch mehr Transparenz bei Geschäftsprozessen und eine damit verbundene Berichts- und Dokumentationspflicht. Die Frage, welche Daten, wie lange gespeichert werden müssen rückt in den Mittelpunkt.
Prozessunterstützende IT-Lösungen werden benötigt, welche die Fülle an Richtlinien abdecken. Neben technischen Archivexperten müssen immer mehr auch IT-Rechtsexperten miteinbezogen werden. Die Verantwortlichen müssen die sich ändernden Entwicklungen ihrer IT-Infrastruktur mit den sich ändernden Rechtsvorschriften nachhaltig in Einklang bringen. Hier bekommt das Dokumentenmanagement als eine Komponente des Enterprise Content Management (ECM) eine zunehmende Bedeutung. Das Dokumentenmanagement meint die datenbankgestützte Speicherung und Verwaltung aufbewahrungspflichtiger und –würdiger Unterlagen, Dokumente und Inhalte. Nur mit der Einführung eines Dokumentenmanagementsystems können Unternehmen die Rechtsvorschriften effizient erfüllen.
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