Darunter fallen LKW und Busse mit mehr als 3,5 t Gesamtgewicht, teilte der ACE Auto Club Europa am Donnerstag in Stuttgart mit. Danach müssen LKW in der Zeit vom 1. November bis 15. April zumindest an einer Antriebsachse und Omnibusse in der Zeit vom 1. November bis 15. März an allen Achsen mit Winterreifen ausgerüstet sein. Außerdem sind Fahrer von Lkw und Bussen dazu verpflichtet, in der fraglichen Zeit Schneeketten mitzuführen. Winterreifen unter 5,0 Millimeter Profiltiefe (Radialreifen) und 6,0 Millimeter (Diagonalreifen) werden nicht mehr als Winterausrüstung anerkannt.
Der ACE hatte in der Vergangenheit bereits wiederholt gefordert, auch in Deutschland eine ähnlich verbindliche Regelung zur Winterreifenpflicht bei Nutzfahrzeugen einzuführen. Der Club verwies dazu auf massive Verkehrsbehinderungen, die jedes Jahr von Lastern verursacht würden, die sich wegen fehlender Winterausrüstung auf schneeglatten Fahrbahnen quer stellten.
Zugleich erinnerte der ACE an die seit Mai 2006 hierzulande neu eingeführte Vorschrift in der Straßenverkehrsordnung (StVO), die nach Ansicht des Clubs für verkehrsrechtliche Interpretationen allerdings viel Raum lässt. Sie lautet: "Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage. Wer ein kennzeichnungspflichtiges Fahrzeug mit gefährlichen Gütern führt, muss bei einer Sichtweite unter 50 Metern, bei Schneeglätte oder Glatteis jede Gefährdung anderer ausschließen und wenn nötig, den nächst geeigneten Platz zum Parken aufsuchen." (§2 abs. 3A StVO).
Wer hiergegen verstoße müsse mit einem Verwarnungsgeld von 20 Euro rechnen, warnte der ACE. Bei einer Behinderung seien 40 Euro sowie ein Punkt in Flensburg fällig.