Falls auf dem Weg zur Arbeit etwas passieren sollte, werde der Schaden von der gesetzlichen Unfallversicherung abgedeckt. Wie der ACE am Donnerstag in Stuttgart weiter berichtete, sind auch Umwege versichert. Dies sei beispielsweise der Fall, wenn sich wegen der Mitnahme eines Arbeitskollegen die Strecke zum Arbeitsplatz oder nach Hause zwangsläufig verlängere.
Die Mitglieder einer Fahrgemeinschaft müssen laut ACE auch nicht in derselben Firma arbeiten, um bei Wegeunfällen versichert zu sein. Die Versicherung hafte allerdings nur, wenn die Fahrgemeinschaft einen Nutzen bringe etwa auf dem Gebiet Zeit- und / oder Kostenersparnis.
Der ACE hat aus Anlass des Arbeitskampfes bei der Bahn einen roten Punkt zum Runterladen ins Internet gestellt. Das Symbol zum Aufkleben hinter die Windschutzscheibe soll signalisieren: "Wir lassen niemanden stehen, wir helfen weiter."
Der rote Punkt sowie ein Pressefoto zum Download sind unter www.ace-online.de/roterpunkt im Internet kostenfrei erhältlich.