Viele Autobesitzer seien in höchstem Maße verunsichert. Es liege in deren Interesse endgültig erst dann positiv zu entscheiden, "wenn sich durch unumstößliche Fakten die Unbedenklichkeit der Ethanol-Beimischung belegen lässt", sagte ACE-Sprecher Rainer Hillgärtner am Freitag in Stuttgart.
Er verwies darauf, dass VDA-Präsident Matthias Wissmann seinem Club noch vor wenigen Tagen schriftlich versichert habe, dass die deutschen Autohersteller ihre Fahrzeuge bis auf wenige Ausnahmen für den Betrieb mit E10-Kraftstoff (zehn Prozent Anteil Bio-Ethanol) freigeben, sofern einzelne Modelle nicht von vornherein nur für das teuerste Benzin Super Plus ausgelegt sind. Falls dieses Versprechen entgegen allen Erwartungen nun doch nicht eingelöst werden könne, müssten die Pläne zur Beimischung vorerst gestoppt werden, sagte Hillgärtner. "Wir brauchen möglicherweise auch eine neue Abwägung, ob es unter Einbeziehung aller Faktoren den unterstellten Nutzen der Beimischung für den Klimaschutz wirklich gibt und ob die befürchteten Nachteile für Verbraucher sich dann noch rechtfertigen lassen". Autofahrer ließen sich nur ungern mit Symbolpolitik an der Nase herumführen. "Es gibt mächtig Stunk, wenn Millionen Autobesitzer in einer konzertierten Aktion von Herstellern und Ölmultis dazu genötigt werden, den teuersten Sprit zu tanken, weil sonst der Motor kaputt geht." Dem müsse die Politik rechtzeitig entgegentreten, verlangte der ACE-Sprecher.
ACE-Ratgeber: Freigabebestätigung für Ethanol-Beimischung verlangen Wer daran zweifelt, dass sein Auto die vorgesehene erhöhte Ethanol-Beimischung zum Sprit verträgt, sollte sich von seinem Autohaus eine schriftliche Unbedenklichkeitsbescheinigung geben lassen. Dazu rät der ACE. Falls nach dem Tanken durch die Biospritbeimischung Schäden etwa an Leitungen und Motor entstehen, hätten Autobesitzer mit der Freigabebestätigung wenigstens etwas in der Hand, um Gewährleistungsansprüche erfüllt zu bekommen. Der ACE verlangte zugleich, die Beweislast künftig auf den Hersteller zu übertragen. Dieser müsse belegen, dass der Schaden nicht von der auf einzelne Bauteile aggressiv wirkenden Ethanol-Beimischung verursacht wurde.