Tempolimit für Kleintransporter statt "Verkehrsregeln Light"
Der Club warf den Verkehrsministern der Länder vor, sie fielen mit ihren auf die StVO zielenden Novellierungsabsichten weit hinter die eigenen ursprünglichen Pläne zurück. Der Club erinnerte daran, dass die Länderverkehrsministerkonferenz noch vor einem Jahr die Forderung nach einem generellen Lkw-Überholverbot auf zweistreifigen Autobahnabschnitten auf ihrer Tagesordnung gehabt habe.
Nach Überzeugung des ACE wäre eine solche Maßnahme nach wie vor ein wirksamer Beitrag zur Unfallverhütung. Schließlich passiere jeder vierte Lkw-Unfall beim Überholen. Bei jedem dritten Lkw-Unfall seien Schwerverletzte und Getötete zu beklagen. Dies beschreibe den enormen Handlungsbedarf, betonte der Club. Die Verkehrsminister hingegen versuchten sich dem offenbar zu entziehen, indem sie Lkw-Verkehrsregeln in Light-Version einführen wollten. In begründeteten Fällen seien aber strenge Auflagen gefragt wie etwa die Verpflichtung zum serienmäßigen Einbau einer automatischen Abstands- und Fahrspurregulierung durch Fahrerassistenzsysteme sowie die Integration automatischer Notfallbremssystemen in Lkw . Damit ließen sich folgenschwere Auffahrunfälle vermeiden. Darüber hinaus fordert der ACE für Kleinlaster eine Höchstgeschwindigkeit von 130 Kilometer pro Stunde (km/h) auf Autobahnen. Die Zahl der Unfälle mit Personenschäden, an denen solche Fahrzeuge (2,8 - 3, 5 Tonnen Gewicht) beteiligt gewesen seien, habe sich seit 1996 mehr als verdreifacht, zitierte der ACE aus einem Bericht der Bundesanstalt für Straßenwesen (BaSt).
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