Die passende Krankenversicherung für Beamte
Weitere Details zu diesem Urteil sowie umfassende weiterführende Informationen zum Thema Krankenversicherung für Beamte hat das 1A Verbraucherportal unter http://www.1a.net/versicherung/krankenversicherung/beamte zusammengestellt. Dazu gehören Wissenswertes und Tipps unter anderem zu folgenden Themen:
- Passende Krankenversicherung für Beamte
- Regelung zur Beihilfe durch den Dienstherren
- Besonderheiten in der PKV
- Abrechnungsverfahren der Beihilfe
- Beihilfe für Kinder und Ehepartner
- PKV-Quotentarif - Bedarfsgerechte Angebote für Beamte
- Heilfürsorge als weiteres Fürsorgeprinzip im öffentlichen Dienst
Beihilfe-Kürzung stellt verfassungsrechtlichen Verstoß dar
Den im Basistarif versicherten Klägern waren ärztliche Leistungen in Rechnung gestellt worden, die mit dem 2,3-fachen des Gebührensatzes laut Gebührenordnung abgerechnet worden waren - wie üblich im Regeltarif. Die Beihilfestelle hatte jedoch im Zuge der beantragten Kostenübernahme eine Kürzung vorgenommen, indem sie einen geringerer Erhöhungssatz ansetzte. Sie berief sich dabei auf die Beihilfeverordnung des Landes Berlin und des Bundes, welche für den geringeren Leistungsumfang im Basistarif einen geringeren Erhöhungssatz vom 1,1- bis 1,8-fachen veranschlagt. Das Bundesverwaltungsgericht sah hier einen Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz als gegeben an und urteilte zu Gunsten der Kläger.