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Neu im Gesundheitswesen 2014: Änderungen zum Jahreswechsel

Verbraucherportal informiert über aktuelle Veränderungen im Gesundheits- und Versicherungswesen

(PresseBox) (Rostock, )
Das neue Jahr 2014 bringt wieder eine Reihe von Änderungen im Bereich Gesundheit und Pflege mit sich. Die wohl wichtigste Neuerung: Seit dem 1. Januar 2014 ist die elektronische Gesundheitskarte Pflicht und damit der einzige gültige Versicherungsnachweis, den gesetzlich Krankenversicherte vor der Inanspruchnahme medizinischer Leistungen vorlegen müssen. Neben neuen Bezugsgrößen in der Sozialversicherung, die jedes Jahr an das durchschnittliche Lohnniveau angepasst werden, werden auch im Bereich der Pflege- und Rentenversicherung Änderungen wirksam. Das 1A Verbraucherportal hat unter http://www.1a.net/versicherung/aenderungen die wichtigsten Neuerungen zusammengestellt.

Neue Bemessungsgrenzen

In der gesetzlichen Krankenversicherung und sozialen Pflegeversicherung ist die Beitragsbemessungsgrenze zum Jahreswechsel angestiegen. Sie deckelt die beitragspflichtigen Einnahmen, die für die Beitragsberechnung hinzugezogen werden und beträgt aktuell 4.050 Euro monatlich und 48.600 Euro jährlich. Einkommen über dieser Grenze bleiben unberücksichtigt. Nicht zu verwechseln ist die Beitragsbemessungsgrenze mit der Versicherungspflichtgrenze. Sie bestimmt ab welchem Bruttoeinkommen Angestellte in die private Krankenversicherung wechseln können.

Zusatzbeitrag: Neue Systematik möglich

Aufgrund der positiven Einnahmeentwicklung bei den gesetzlichen Krankenkassen bleiben die Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung zunächst weiterhin von Zusatzbeiträgen verschont. Für das Jahr 2014 geht des Bundesministerium für Gesundheit daher von einem durchschnittlichen Zusatzbeitrag in Höhe von null Euro aus. Der Koalitionsvertrag sieht aber weitreichende Änderungen vor. Werden die Pläne umgesetzt, könnte der Sonderbeitrag, der über die 14,6 Prozent hinausgeht, von den Krankenkassen festgesetzt und von den Mitgliedern allein zu zahlen sein.

Neuerungen in der Pflege

Zudem wird ein Eckpunkt des Pflege-Neuausrichtungs-Gesetzes zum 1. Januar 2014 wirksam. Vollstationäre Pflegeeinrichtungen sind ab sofort dazu verpflichtet, die Landesverbände der Pflegekassen über die medizinische und medikamentöse Versorgung ihrer Bewohner zu informieren. Die Veröffentlichung dieser Informationen erfolgt sowohl in den Pflegeeinrichtungen, als auch auf Pflege-Such-Portalen im Internet.

1A Verbraucherportal

Das 1A Verbraucherportal hat sich im Bereich Krankenversicherung auf gesetzliche Krankenkassen und die private Krankenversicherung spezialisiert. Über zwei Millionen Besucher informieren sich bei www.1a.net jährlich in tagesaktuellen Nachrichten, Ratgebern und informativen Fachbeiträgen über die Krankenversicherung in Deutschland. In verschiedenen Themenspezials stellt die Redaktion Hintergrundinformationen, Tipps und Checklisten zusammen, z.B. zum Zusatzbeitrag, zur Beitragserhöhung der Krankenversicherung oder zur Krankenversicherung für Selbständige und Gründer.

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