Versicherungsschutz gegen den Verlust von Fähigkeiten
Anders als bei der Berufsunfähigkeitsversicherung geht es hier aber nicht darum, ob ein bestimmter Beruf noch ausgeübt werden kann oder nicht. Entscheidend ist vielmehr der Verlust von in den Vertragsbedingungen genau definierten Grundfähigkeiten. Beispiele hierfür sind nicht mehr sehen, sprechen, seine Hände gebrauchen, Treppen steigen, Auto fahren oder sich orientieren können. Dafür haben die Gesellschaften spezifische Fähigkeitenkataloge entworfen. Unter: http://www.1a.net/versicherung/grundfaehigkeitsversicherung erhalten Verbraucher die wichtigsten Informationen zum Thema auf einen Blick. Das 1A Verbraucherportal hat dabei Fakten, Hintergründe und Tipps zu folgenden Aspekten zusammengestellt:
- Einflussfaktoren auf die Höhe der Beiträge
- Wissenswertes rund um die Gesundheitsprüfung
- Übersicht zu den Fähigkeitenkatalogen
- Anbieter
- Zielgruppen
- Steuerliche Fragen
Einfluss auf Arbeitsfähigkeit spielt keine Rolle
Zudem erfahren Interessenten unter welchen Voraussetzungen der Leistungsfall in der Regel anerkannt wird. So ist es beispielsweise irrelevant, ob ein Versicherungsnehmer noch arbeiten kann oder nicht, nachdem er eine oder mehrere Grundfähigkeit verloren hat. Die voraussichtliche Dauer sowie der Grad der Beeinträchtigung der Grundfähigkeiten wird dagegen von den meisten Gesellschaften überprüft, bevor die Rente ausgezahlt wird.
Weitere Nischenprodukte am Markt
Wem die Absicherung von Fähigkeiten allein nicht reicht, kann auch mehrere Risiken in einem Versicherungsvertrag kombinieren. So sichert zum Beispiel die Körperschutzpolice eines großen Anbieters sowohl gegen den Verlust von Grundfähigkeiten als auch gegen den Eintritt einer schweren Erkrankung finanziell ab. Neuere Existenzschutzversicherungen bieten sogar Absicherungen gegen noch mehr Risiken wie beispielsweise Pflegebedürftigkeit, Berufsunfähigkeit oder einen Todesfall.