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Elektronische Gesundheitskarte ab 2014 Pflicht / Alte Karte trotzdem gültig?

Spezialportal informiert über die Einführung der eGK und darüber, was ab Januar 2014 für gesetzlich Versicherte zu beachten ist

(PresseBox) (Rostock, )
Offiziell gilt ab 1. Januar 2014 nur noch die elektronische Gesundheitskarte, die schon seit längerem nach und nach die alte "Chipkarte" ablöst. Doch derzeit schwelt ein Konflikt zwischen Gegnern der eGK und den Krankenkassen. Strittig ist, ob die alte Karte ab 2014 tatsächlich nicht mehr akzeptiert werden darf. Das Spezialportal http://www.gesundheitskarte.net/ hat deshalb für Verbraucher übersichtlich die Regelungen ab 2014 zusammengestellt. Außerdem erfahren Versicherte

- wie sie die eGK beantragen
- was passiert, wenn kein Bild eingereicht wird
- wie die Abrechnung von Behandlungskosten ab 2014 ohne eGK funktioniert
- welche Folgen es haben kann, ab 2014 keine neue eGK vorweisen zu können

Hintergrund

Der Verband der Krankenkassen sowie die Kassen selbst weisen die Versicherten darauf hin, dass ab 2014 ausschließlich die elektronische Gesundheitskarte zur Abrechnung von Behandlungskosten vorgelegt werden könne. Fehlt die eGK, müsse diese nachgereicht werden.

Die eGK-Kritikerin Dr. Silke Lüder widerspricht dieser Auffassung allerdings. Sie weist darauf hin, dass in der aktuellen Version des "Bundesmantelvertrags Ärzte" (BMV-Ä) der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) eine Gültigkeit der alten Karte verankert ist, sofern die eGK an den Versicherten noch nicht ausgegeben wurde. Auch die KBV selbst spreche laut Silke Lüder gegenüber ihren Mitgliedern davon, dass die alten Karten weiter zur Abrechnung genutzt werden dürfen.

Derzeit haben rund 5% der Kassenpatienten noch keine elektronische Gesundheitskarte. Das Infoportal Gesundheitskarte.net empfiehlt trotz, bzw. gerade aufgrund der unterschiedlichen Aussagen von Kassen und Kritikern, sich die eGK zuzulegen, um die reibungslose Versorgung sicherzustellen und nicht Gefahr zu laufen, auf Behandlungskosten sitzenzubleiben. Eine vollständige Patientenakte ist derzeit über die eGK nicht zugänglich.

1A Verbraucherportal

Gesundheitskarte.net ist ein Spezialportal, das von der Redaktion des 1A Verbraucherportal betreut wird. Besucher finden Informationen rund um die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte, über Rechte und Pflichten sowie Hintergründe zur eGK.

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