Stationäre Notfallbehandlung trotz Verlegung des Patienten nach 60 Minuten
Der 1. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) hat in einem wegweisenden Urteil (Aktenzeichen B 1 KR 15/22 R) vom 29. August 2023 die Voraussetzungen für die stationäre Aufnahme von Patienten bei Notfallbehandlungen grundlegend neu definiert. Dieses Urteil ermöglicht es Krankenhäusern, Notfallbehandlungen, die zuvor ausschließlich ambulant abgerechnet wurden, vermehrt als stationäre Leistungen abzurechnen.