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MEW zum Gebäudemodernisierungsgesetz: Technologieoffenheit muss auch in der Praxis gelten

(PresseBox) (Berlin, )
Die Mittelständische Energiewirtschaft Deutschland (MEW) begrüßt die im Referentenentwurf zum Gebäudemodernisierungsgesetz vorgesehene Technologieoffenheit grundsätzlich. Gleichzeitig warnt der Verband davor, flüssige und gasförmige erneuerbare Energieträger durch zusätzliche Kostenregelungen im Wärmemarkt zu benachteiligen. Besonders kritisch sieht der MEW die geplante hälftige Kostenteilung bei Bioöl und Biogas.

Die Mittelständische Energiewirtschaft Deutschland (MEW) begrüßt, dass der Referentenentwurf zum Gebäudemodernisierungsgesetz grundsätzlich alle technisch vorhandenen Wärmeträger und Erfüllungsoptionen berücksichtigt. Positiv bewertet der Verband insbesondere, dass auch hybride Lösungen möglich bleiben. Sie können Hauseigentümern eine praxistaugliche Modernisierung der Wärmeversorgung mit überschaubaren Investitionen ermöglichen.

Zugleich sieht der MEW im Entwurf erhebliche Schwächen. Die angelegte Technologieoffenheit müsse auch in der konkreten Ausgestaltung des Gesetzes gewährleistet werden. Flüssige und gasförmige erneuerbare Energieträger dürften nicht durch kostenmäßige Nachteile gegenüber Wärmepumpe und Fernwärme faktisch aus dem Wärmemarkt gedrängt werden.

„Klimaschutz im Gebäudesektor braucht realistische, bezahlbare und technologieoffene Lösungen“, erklärt Thomas Johannsen, Geschäftsführer des MEW. „Das Ziel ist die Defossilisierung des Wärmesektors – nicht die Eliminierung einzelner Heiztechnologien. Flüssige und gasförmige erneuerbare Energieträger müssen als gleichwertige Erfüllungsoptionen erhalten bleiben.“

Kritisch bewertet der MEW insbesondere die vorgesehene Kostenverteilung beim Einsatz von Bioöl und Biogas. Die hälftige Teilung der Mehrkosten für biogene Brennstoffe sowie der CO₂-Abgabe gemäß Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) und den Netzentgelten (nur Biogas) führt zu einer zusätzlichen Belastung der Vermieter. Dadurch würden Investitionen in moderne Heizungsanlagen und klimafreundlichere Brennstoffe wirtschaftlich unattraktiver. Statt Modernisierung anzureizen, könnte die Regelung dazu führen, dass Eigentümer bestehende Heizungsanlagen möglichst lange weiter betreiben.

Auch aus mietrechtlicher Sicht hält der MEW die pauschale 50:50-Kostenteilung für problematisch, da Heizkosten maßgeblich vom individuellen Verbrauchsverhalten abhängen. Zudem bleibt unklar, wie die Kostenteilung nach 2040 ausgestaltet werden soll. Für Eigentümer, Vermieter und Energielieferanten fehlt damit Planungssicherheit. Der MEW spricht sich daher für die Streichung der vorgesehenen Kostenteilung aus.

Statt komplexer Einzelregelungen fordert der Verband eine bürokratiearme Umsetzung erneuerbarer Anteile über eine massenbilanziell erfüllbare Quote bei den Inverkehrbringern. Dieser Ansatz habe sich im Kraftstoffsektor bewährt und würde private Hauseigentümer von individuellen Nachweis- und Erfüllungspflichten entlasten.

Zudem fordert der MEW eine technologieoffene Aktualisierung der Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchV), damit moderne erneuerbare flüssige Brennstoffe rechtssicher eingesetzt werden können. Eine Länderöffnungsklausel lehnt der Verband ab, da sie zu unterschiedlichen Anforderungen, Rechtsunsicherheit und zusätzlicher Komplexität führen würde.

Gerade im ländlichen Raum bleiben flüssige erneuerbare Energieträger aus Sicht des MEW eine wichtige Option, da Alternativen wie Fernwärme oder Gasnetze häufig nicht verfügbar sind und andere Heiztechnologien hohe Investitionskosten verursachen können.

Der MEW fordert daher eine technologieoffene, praxistaugliche und bürokratiearme Ausgestaltung des Gebäudemodernisierungsgesetzes. Entscheidend ist, Treibhausgasemissionen im Gebäudesektor wirksam zu senken – unabhängig davon, mit welcher klimafreundlichen Technologie und welchem erneuerbaren Energieträger dieses Ziel erreicht wird.

Die gesamte Stellungnahme finden Sie hier zum Download.

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