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Lutz Hasse
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Kein Wildwuchs mehr bei Videoüberwachung im ÖPNV
(PresseBox) ( Erfurt, )Zu diesem Zweck haben die Aufsichtsbehörden der Länder unter wesentlicher Beteiligung von Mitarbeitern des Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (TLfDI) eine neue Orientierungshilfe für den Bereich Videoüberwachung in öffentlichen Verkehrsmitteln erarbeitet. Darin wird eine aktuelle, umfassende und klare Position der Aufsichtsbehörden für den Datenschutz zum Einsatz von Videotechnik in öffentlichen Verkehrsmitteln zum Ausdruck gebracht. Die Orientierungshilfe finden Sie auf unserer Homepage zum Download. (https://www.tlfdi.de/imperia/md/content/datenschutz/orientierungshilfe/oh_v_____pnv_stand_09_2015_dk.pdf)
Eine Videoüberwachung ist eine Datenerhebung, die, wie in allen anderen Bereichen auch, im Einklang mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung der Fahrgäste stehen muss. So stellt eine zeitlich und räumlich lückenlose Überwachung des Fahrgastraumes, der sich die Fahrgäste nicht entziehen können einen besonders intensiven Eingriff dar, der in aller Regel nicht zulässig sein dürfte. Entscheidend sind aber immer die besonderen Umstände des Einzelfalles. Daher wendet sich das Papier an Unternehmer, um Hilfestellung zu leisten, eine Videoüberwachung im Einzelfall gesetzeskonform auszurichten. Auch ausschreibenden Institutionen gibt sie eine notwendige Orientierung. Denn bei den derzeitigen Ausschreibungen für Busse und Bahnen sehen sich Unternehmer oftmals außer Stande, eine gesetzeskonforme Videoüberwachung zu installieren, die den gesetzlichen Vorgaben entspricht.
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