Spitzenförderung für den Dachs
Anreiz zur Kraft-Wärme-Kopplung (KWK): Novelliertes KWK-Gesetz und staatliche Investitionszuschüsse für Mini-KWK-Anlagen.
(PresseBox) (Schweinfurt, )Durch die Förderung amortisiert sich die Investition in einen Dachs noch schneller. Betreiber können jetzt noch kostengünstiger Wärme und Strom erzeugen - für private Wohngebäude, Gewerbebetriebe, Bürogebäude oder kommunale Einrichtungen wie Schulen und Schwimmbäder und damit ihre Energiekosten deutlich senken.
Eigenversorgung mit KWK-Strom
Verbesserte Rahmenbedingungen für den Betrieb kleinerer KWK-Anlagen bringt auch das novellierte "Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung" (KWK-Gesetz), das zum 1. Januar 2009 in Kraft tritt. Laut Gesetz gibt es für KWK-Strom, der ins öffentliche Versorgungsnetz eingespeist wird, weiterhin eine Einspeisevergütung, die sich aus gesetzlichem Bonus von 5,11 Ct./kWh, dem an der Strombörse EEX gebildeten üblichen Preis sowie dem Entgelt für vermiedene Netznutzung zusammensetzt. Zusätzlich muss jetzt auch KWK-Strom, der der Eigenversorgung dient, mit dem gesetzlich festgelegten Bonus vergütet werden. Durch die Kombination von Einspeisevergütung, Förderungen und der Rückerstattung der Energiesteuer für den eingesetzten Brennstoff erwirtschaften kleine KWK-Anlagen wie der Dachs oft in wenigen Jahren ihre Investitionskosten selbst.
Die Höhe der Förderung nach dem Klimaschutz-Impulsprogramm ergibt sich aus der elektrischen Leistung der KWK-Anlage und der Anzahl der jährlichen Vollbenutzungsstunden. Für einen mit Erdgas betriebenen Dachs G5.5 mit 5,5 kW elektrischer Leistung beläuft sich der Förderzuschuss bei 2.500 Stunden auf 3.681 Euro, ab 5.000 Stunden auf 7.363 Euro. Förderanträge sind unbedingt vor Beginn der Anschaffung zu stellen und werden ab 1.9.2008 vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausführkontrolle (BAFA) bearbeitet. Eine Broschüre zum Förderprogramm gibt es im Internet unter www.mini-kwk.de.