Um die Kreditwürdigkeit der Unternehmen exakter einschätzen zu können, sind die Banken gesetzlich dazu ermächtigt, von ihren Kunden umfangreiche Daten abzufragen, soweit dies für die Bestimmung von Insolvenzrisiken und für den Betrieb bank-interner Ratingsysteme erforderlich ist. An die Stelle der persönlichen Einschätzung durch den Kreditsachbearbeiter ist weitgehend eine formalisierte und automatisierte Einstufung des Kreditnehmers getreten, und dieser wird um umfangreiche schriftliche Unterlagen gebeten.
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