Hintergrund des Gesetzentwurfs vom 29. August 2012 sei, dass Suchmaschinen dann nicht mehr frei auf Inhalte der Verlage zurückgreifen dürften. Eine Nennung in den Seiten von spiegel.de, zeit.de oder weser-kurier.de führe heute zu einem verbesserten Ranking in den Suchmaschinen. Das sei dann hinfällig.
"Für die