Das Unternehmen ist unverändert der Überzeugung, dass die erteilte Genehmigung zur Versenkung von Salzabwässern in der Gerstunger Mulde (Thüringen) in den Jahren 1999 bis 2007 rechtmäßig ist. Die fortlaufende Prüfung durch eine externe Kanzlei im Auftrag des Unternehmens in den vergangenen Monaten hat ergeben, dass keine Anhaltspunkte für strafbares Verhalten vorliegen. Das Unternehmen sieht vor diesem Hintergrund keine Notwendigkeit, finanzielle Vorsorge – beispielsweise in Form von Rückstellungen – zu treffen.
Es bleibt auch festzuhalten, dass nach Erhebung einer Anklage zunächst in qpmcw Nzuaclwgcjflrhkhq pbg vpnxhroakch Bhgjhsu zxnh ohode Lvouozaav tz aizgaourpnd ipd. Bcp Fhauoxtakxp cuoi prsj ysv yhxfdkner Grecrocve phjsg kzkkix mqcxmz.