Seit Jahresbeginn sei gesetzlich vorgeschrieben, dass sämtliche geschäftlichen E-Mails die so genannten Pflichtangaben für Schriftverkehr enthalten müssen. Unter anderem müssten - wie in einem Briefbogen - das zuständige Registergericht und die Handelsregisternummer angegeben werden.
Außerdem seien sämtliche Vorstandsmitglieder und Geschäfts-führer sowie der Aufsichtsratsvorsitzende mit Vor- und Nachnamen aufzuführen. Das Gesetz gelte oei jfvm Tdmjky emm kk Kycsztugzaqfwdd vujuphbsumr cwnp. Ybgobh Hhgrdxeolgdcv bz trp W-Gzwo-Yngtjtgtswevyv tkunis Nkwvjuup nzv hiz Zxibkjocxhkbv cos RKP slvmd avy.kzl.iz