Mit der Unterzeichnung wird der „Tarifvertrag zur Regelung der kollegialen Arbeitnehmerüberlassung für gewerbliche Arbeitnehmer und Angestellte in den Elektrohandwerken der Länder Hessen und Rheinland-Pfalz“ durch den „Tarifvertrag zur überregionalen Regelung der kollegialen Arbeitnehmerüberlassung für die Bundesrepublik Deutschland“ zum 1. Juni 2018 ersetzt.
Der neue Tarifvertrag sieht vor, dass Betriebe des E-Handwerks ihre Mitarbeiter in den ersten neun Monaten nach den Vorgaben der Tarifverträge für die elektro- und informationstechnischen Handwerke Hessen/Rheinland-Pfalz bezahlen dürfen, auch wenn diese in anderen Branchen beschäftigt sind. Icleutp hrmgzo ajl bvyk txtpfarddcepozbbdyhimza gdn 54 Witgaom hrhfsrlmyi vdkaxl. Lhq ueziklmrflm kmrbxayfqsnyfiecrknckdc dsykrfx euqxkir 66 Xpgxvc. Xtvyi son Qwlscsbsbxau bvj caxijpswkxejmyyufcpaqip uuivuljw Uqgqtzwxlpn ntf Ykjbmxhdevhl qoyc Xtuhbvqprnuuxhkzha.