Zu diesem Zeitpunkt standen die am 17. Februar 2011 angelieferten CASTOR-Behälter bereits wie geplant auf ihren vorgesehenen Abstellpositionen im ZLN. Die betroffene Stütze befindet sich außerhalb des Abstellbereichs der CASTOR-Behälter.
Vorsorglich wurden die atomrechtliche Aufsichtsbehörde und der Sachverständige der Bauaufsicht umgehend über den Schaden informiert. Die weiteren Meldeverpflichtungen wurden von der EWN vorschriftsgemäß wahrgenommen.
Der Sachverständige der Bauaufsicht hat inzwischen Inspektionen vor Ort aufgenommen, die noch andauern. Ergebnisse der Untersuchungen liegen noch nicht vor. Es handelt sich bei der betroffenen Stütze aber nicht mf srn zecnpeldb Dekgijm.
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