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EU-Kommission und Umweltbundesamt veröffentlichen Studie “Verbraucherschutz: Manipulative Praktiken bei 40% der untersuchten Online-Shops“

(PresseBox) (Dresden, )
Der deutsche Onlinehandel versorgt täglich Millionen von Bürger:innen mit Waren, die im Internet bestellt wurden. Aus Sicht des Verbraucherschutzes hat nun die EU-Kommission in Zusammenarbeit mit Verbraucherschutzbehörden von 23 Mitgliedsstaaten 399 Online-Shops in Europa untersucht. Für Deutschland war das Umweltbundesamt gemeinsam mit dem Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) und der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V. (Wettbewerbszentrale) an dieser Studie beteiligt. In diesem sogenannten Sweep wurden mögliche „Dark Patterns“ auf Internetseiten überprüft. Dark Patterns sind irreführende Webseitengestaltungen, die Verbraucher:innen zu geschäftlichen Handlungen verleiten sollen, die sie ansonsten nicht getroffen hätten.

Der EU-Justizkommissar Didier Reynders formuliert die Hauptaussage der Studie so: „Die Kontrolle hat ergeben, dass sich fast 40 % der Online-Shopping-Sites manipulativer Praktiken bedienen, um Schwächen der Verbraucherinnen und Verbraucher auszunutzen oder sie zu täuschen. Dieses Verhalten ist eindeutig unrecht und verstößt gegen die Verbraucherschutzregeln.“

Aus Sicht des Bundesverbandes Onlinehandel ist die Schlussfolgerung des EU-Justizkommissars falsch und schadet einer ganzen Branche. Die Studie ist nicht repräsentativ, was aber nicht gesagt wird. In Europa agieren geschätzt über 600.000 Online-Shops. Daraus ergibt sich, dass die Studie gerade mal 0,07% der Online-Shops geprüft hat.

Auf die Anfrage vom BVOH an die EU-Kommission und die anderen beteiligten Institute, wie viele Online-Shops in Deutschland überprüft wurden und wie viele Shops manipulative Praktiken tätigen würden, wurde nicht geantwortet. Die EU-Kommission hat nur geantwortet, dass „Die Durchsuchung wurde von den nationalen Verbraucherschutzbehörden durchgeführt und von der Kommission koordiniert. Die Händler in jedem Land wurden von den nationalen Verbraucherschutzbehörden auf der Grundlage der Bedeutung der Händler in diesem Land, der eingegangenen Beschwerden usw. ausgewählt. Es ist nicht Aufgabe der Kommission, mit den überprüften Websiten zu kommunizieren.“

Zu der Frage nach den in Deutschland ausgewählten Shops antwortete die EU-Kommission: „Die Durchsuchung umfasste 399 Websites von Kleinhändlern, die auf eigene Rechnung handeln. Große Plattformen und Marktplätze wurden nicht berücksichtigt. Die durchsuchten Webshops sind im Verkauf von Textilien/Kleidung/Schuhen, elektronischen Waren und Haushaltsgeräten, Kosmetika/ Körperpflegeprodukten, Lebensmitteln und anderen Produkten tätig.“. Sollten in allen teilnehmenden Ländern gleich viel Shops untersucht worden sein, sodann sind in Deutschland gerade mal 18 Shops geprüft worden. Wenn darüber hinaus hauptsächlich die Online-Shops geprüft wurden, die den Behörden aufgrund von Verbraucherbeschwerden bekannt sind, dann muss das Ergebnis der Studie auch auf diese Shops eingegrenzt werden.

„Mich alarmiert aus zweierlei Gründen eine derartige Veröffentlichung. Zum Ersten wird mit einer solchen Studie, die nicht repräsentativ ist, eine falsche Meinung in die Medien und damit in die Gesellschaft getragen. Zum anderen sind solche Ergebnisse ohne wirkliche Aussagekraft gerne Grundlage für Gesetzesvorhaben. Wir benötigen keine weiteren Verbraucherschutzgesetze, wo die Wirtschaft viel Aufwand betreiben muss, die aber ohne Wirkung bleiben.“, resümiert Oliver Prothmann, Präsident des Bundesverband Onlinehandel e. V. (BVOH).

BVOH unterstützt Vorgehen gegen manipulative Praktiken

Schwerpunkt der Kontrolle waren drei bestimmte Arten manipulativer Praktiken, sogenannte Dark Patterns, die Verbraucher:innen häufig dazu veranlassen, Entscheidungen zu treffen, die möglicherweise nicht in ihrem Interesse liegen. Dazu gehören falsche Countdown-Zähler, Websites, die so angelegt sind, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher zu Käufen, Abonnements oder anderen Entscheidungen gedrängt werden, und verborgene Informationen.

Natürlich steht auch für den BVOH außer Frage, dass jegliche Art der Manipulation der Verbraucher:innen untersagt ist.
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