Kernstück der Unfallversicherungsreform ist der Überaltlastenausgleich. Damit sollen besonders hohe Belastungen einzelner Branchen, zum Beispiel des Bergbaus oder der Bauwirtschaft, auf die gesamte Privatwirtschaft umgelegt werden. Öffentliche Unternehmen und gemeinnützige Unternehmen sollen von der Umlage ausgenommen werden.
"Wenn man von der gesamten Privatwirtschaft Solidarität einfordert, denn kann man nicht andere Unternehmen willkürlich davon befreien", kritisiert BDWi-Präsident Werner Küsters. "Dabei geht es auch um handfeste Wettbewerbsnachteile, denn u. a. in der Altenpflege und in der Jugendhilfe machen taaw qecxlfcipnntzogheqicp wxt ooaazyoadutbg Oxcpnfkwwxi axjhjqtp Swqxftqwjv", bdutax Sanbbbo srwh.
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