Bewerber- und Beschäftigtendatenschutz
- Rechtsgrundlagen und passende Anwendung
- Lösungen im und nach dem Bewerbungsprozess
- Datenschutz beim On- und Offboarding
- Best Practices im laufenden Beschäftigungsverhältnis
- Mitarbeitende und Zeiterfassung
- Videoüberwachung im Unternehmen
- Nutzung von E-Mail und Internet am Arbeitsplatz
- Umfragen zur Mitarbeitendenzufriedenheit
- Fragen und Antworten
Beschäftigtendatenschutz war in Deutschland bereits vor der DSGVO kein kleines Thema. Die Anforderungen sind zu einem großen Teil auch heute die gleichen. Wir können daher wie an wenigen Stellen im Datenschutz bei datenschutzrechtlichen Bewertungen auf Grundsätze der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung zu diesen Datenschutzthemen zurückgreifen. Die Umsetzung stellt Unternehmen jedoch trotzdem nicht selten vor große Herausforderungen. Angefangen im Bewerbungsverfahren, über Onboarding, Verarbeitung im Beschäftigungsverhältnis (oft auch mittels neuster Software), bis hin zum Offboarding gibt es viel zu beachten. Jeder datenschutzrechtlich Verantwortliche mit Beschäftigten muss sich zwangsläufig der Umsetzung widmen.
Kommen Sie in unserem Webinar dem Thema Bewerber- und Beschäftigtendatenschutz näher und klären Sie Ihre Fragen aus der Praxis. Dabeisein bei den Irrungen und Wirrungen rund um § 26 BDSG und die weiteren relevanten Normen. Verstehen Sie die Hintergründe und stärken Ihr Verständnis für dieses wichtige Thema.
Zielgruppe: Fachkräfte aus den Bereichen HR, Recruiting oder Compliance, Führungskräfte, Datenschutzbeauftragte, Datenschutzkoordinatoren, Unternehmensjuristen, Betriebsräte
Was das Webinar auszeichnet
- Kleine interaktive Gruppen von maximal 15 Teilnehmende
- 90-minütiger Fachteil + 30-minütige Frage-Antwort-Runde
- Teilnehmende können Fragen im Vorfeld einreichen
- Referierende spezialisiert in Datenschutz und IT
- Vortragsunterlagen, Anschauungsmaterial in Form einer Checkliste zur Erstellung von Informationspflichten für Bewerber und Mitarbeitende, informatives Kurz-Skript zum Nachschlagen
- Teilnahmezertifikat als Fachkundenachweis gemäß § 40 Abs. 6 BDSG und Art. 37 Abs. 5 DSGVO
- Erfüllt die Anforderungen zu einer Fachanwaltsfortbildung nach § 15 FAO