INFOVERANSTALTUNG ZUR STEUERLICHEN FÖRDERUNG VON FuE
Der deutsche Staat gewährt eine Forschungszulage auf Forschungs- und Entwicklungs-aufwendungen (FuE) von Unternehmen. Durch das am 1. Januar 2020 in Kraft getretene Forschungszulagengesetz (FZulG) ist eine steuerliche Förderung für alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen die FuE-Vorhaben durchführen, auch solche die sich in der Verlustphase befinden (z. B. Start-ups), möglich.
Berücksichtigt werden alle Arten von FuE ohne Einschränkung auf Branchen oder Tätigkeiten (Grundlagenforschung, industrielle Forschung, experimentelle Entwicklung) sowie Auftragsforschung, die im Inland, in den EU-Mitgliedsstaaten oder EWR-Mitgliedsländern durchgeführt wird. Die steuerliche Förderung beträgt 25% der Löhne und Gehälter bei eigenbetrieblichen FuE-Vorhaben und 15% bei Forschungsaufträgen. Die Forschungszulage ist auf eine Maximalhöhe von 500.000 € pro Wirtschaftsjahr und Unternehmen begrenzt und ist antragspflichtig.
- Wer ist anspruchsberechtigt?
- Wie stelle ich einen Antrag beim Finanzamt?
- Wie erhalte ich die Förderfähigkeitsbescheinigung?
- Wo finde ich die zuständige Zertifizierungsstelle?
- Wie erstelle ich den überprüfbaren Dokumentationsnachweis?
Wann? Dienstag, 3. März 2020 ab 17:30h
Wo? Konferenzraum BioPark III, Am BioPark 13
Anfahrt und Parkmöglichkeiten siehe hier.
Die Veranstaltung ist kostenlos, eine Anmeldung aber erforderlich unter p.lutz@biopark-regensburg.de
Erste Details zum FZulG finden Sie vorab unter : https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Forschung-Entwicklung/2019-11-06-Foerderung-Forschung.html