EEG-Vorteile für die dezentrale Erzeugung sichern
Das Thema EEG-Umlage und Dritt-Belieferte im Zusammenhang mit Eigenerzeugung und dem neuen Energiesammelgesetz (EnSaG) treibt immer mehr Unternehmen um. Das Gesetz sieht vor, dass auf den verbrauchten Strom von Dritten aus einer Eigenerzeugungsanlage (z.B. KWK-Anlage, PV-Anlagen etc.) die volle EEG-Umlage anfällt. Sollte das Unternehmen kein Messkonzept umsetzen, drohen 100 % EEG-Umlage auf den GESAMTEN erzeugten und eigengenutzten Strom (auch rückwirkend bis mindestens 2018; sogar 10 Jahre rückwirkend möglich).
Allein für ein relatives kleines BHKW mit 100 kWel drohen Nachzahlverpflichtungen im 6-stelligen Euro-Bereich. Richtig gemessene kleinere Drittverbraucher führen lediglich zu Nachzahlungen im unteren 4-stelligen Euro-Bereich. Die verschiedenen Fälle können aber sehr komplex sein.
Das OnlineSeminar zeigt, welche Möglichkeiten Unternehmen haben, ihre EEG-Vorteile für Ihren Eigenstrom zu sichern.
Besonders interessant ist dieses Seminar für Stadtwerke-Vertriebsmitarbeiter, die ihren Kunden über die klassische Commodity-Lieferung hinaus einen Mehrwert bieten wollen. Dies kann durch Beratungen und Produkte geschehen.