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Pressbox: Deutscher Journalisten-Verband e.V. Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten
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Öffentlich-rechtlicher Rundfunk muss Urheberrechte wahren
(PresseBox) Berlin, 04.08.2008,
Die Ministerpräsidenten müssen darauf achten, dass die öffentlich-rechtlichen Sender bei ihren Online-Auftritten die Urheberrechte in vollem Umfang wahren. Das fordern der Deutsche Journalisten-Verband, die Gewerkschaft ver.di, der Verband Deutscher Drehbuchautoren und der Verband deutscher Bühnen- und Medienverlage. Hintergrund ist die anstehende Beschlussfassung über den 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag durch die Ministerpräsidenten. In den Vertrag soll eine Erklärung aufgenommen werden, wonach der öffentlich-rechtliche Rundfunk Film- und Fernsehproduktionsunternehmen ausgewogene Vertragsbedingungen und eine faire Aufteilung der Verwertungsrechte gewähren soll. Nähere Aussagen dazu sollen in den Selbstverpflichtungen der Sendeanstalten getroffen werden. Die Medienverbände sind der Auffassung, dass diese Erklärung nicht ausreicht. Die Urheber und deren weitere Vertragspartner, zum Beispiel Verlage, hätten das Nachsehen, wenn die Rundfunkanstalten etwa Hörbücher auf Tonträgern vertreiben dürften. Die Medienverbände appellieren an die Bundesländer, ihre Erklärung zu erweitern:
1. Die von den Bundesländern eingeforderte Gewährleistung "ausgewogener Vertragsbedingungen" und "fairer Aufteilung der Verwertungsrechte" muss für alle Rechteinhaber gelten und kann nicht exklusiv auf die Film- und Fernsehproduktionsunternehmen beschränkt sein.
2. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist zu verpflichten, der gesetzlichen Forderung nach einer "angemessenen Vergütung" für die ihm eingeräumten Urheberrechte bei der Vereinbarung von Tarifverträgen, gemeinsamen Vergütungsregeln, sonstigen Rahmenvereinbarungen sowie bei der Ausgestaltung seiner eigenen Honorarbedingungen Rechnung zu tragen.
Die Medienverbände fordern die Bundesländer auf, sich nachdrücklich für die Rechte der Urheber gegenüber den wirtschaftlich stärkeren Rundfunkanstalten einzusetzen.
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