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Pressbox: Bundesverband der Kurier-Express-Post-Dienste e.V.

Deutsche Post bleibt umsatzsteuerbefreit

Post-Universaldienst falsch eingeschätzt

Quelle: BdKEP/Citipost
Quelle: BdKEP/Citipost

(PresseBox) Hamburg, 09.10.2007, Wie der BdKEP gestern in der Sitzung des Petitionsausschusses erfuhr, halten Bundesfinanzministerium und SPD an der Umsatzsteuerbefreiung der Deutschen Post auch über den 31.12. 2007 hinaus fest. Damit wird ein wesentlicher Wettbewerbsnachteil für die neuen Postdienste zugunsten der Deutschen Post nicht abgeschafft. Der BdKEP hatte vor einem Jahr eine entsprechende Petition eingereicht, die sehr viel Unterstützung fand.

Begründet wird diese Entscheidung mit einer haarsträubenden Interpretation des gesetzlichen Infrastrukturauftrages zur Aufrechterhaltung von Postdienstleistungen. Die Deutsche Post sei schließlich, so Bundesfinanzministerium und SPD einstimmig, zum Universaldienst und zur Aufrechterhaltung von 12.000 Annahmestellen verpflichtet. Und eine Pflicht müsse auch belohnt werden

Gegen diese Aussagen spricht eindeutig, dass die Verpflichtung der Deutschen Post zum Universaldienst mit 31.12.2007 ausläuft. Auch die Universaldienstleistungsverordnung verpflichtet die Deutsche Post zu nichts. Ihr Name wird in der Verordnung mit keiner Silbe erwähnt. Sie ist nicht verpflichtet, 12.000 Annahmestellen aufrecht zu erhalten.

„Hier wird von SPD und BMF ungeniert gelogen und die Öffentlichkeit für dumm verkauft,“ erregt sich der Vorsitzende des BdKEP, Rudolf Pfeiffer. „Es ist offenbar erklärtes Ziel, die Deutsche Post so richtig zu pampern.“

Der Aufrechterhaltung des Universaldienstes ist im Postgesetz so geregelt, dass ab 1. Januar 2008 die Gesamtheit aller Postdienste für die flächendeckende Versorgung mit Postdienstleistungen eintreten muss. Daran hat sicherlich die Deutsche Post einen maßgeblichen Anteil. Aber auch Unternehmen wie Hermes können jetzt schon mit 13.000 Annahmestellen aufwarten und es kommen noch einige tausend weitere Postannahmestellen anderer Brief- und Paketdienste hinzu. So gesehen besteht kein Anlass zur Sorge, dass die Versorgung mit Postdienstleistungen mit der Liberalisierung zusammenbrechen könnte.

Steuerliche Subventionen, wie sie bisher bestanden, entbehren somit jeglicher rechtlichen Grundlage. Sie tragen eher dazu bei, die Versorgung mit Postdienstleistungen empfindlich zu stören, denn es ist nicht auszuschließen, dass die Hälfte aller Briefdienste aufgrund des drohenden, überzogen hohen Mindestlohn und aufgrund des fortgesetzten Wettbewerbsnachteils durch die Umsatzsteuerbefreiung der Deutschen Post in die Insolvenz schlittern: Wieder 30.000 Arbeitslose mehr, 1000 klein- und mittelständige Postunternehmen weniger und einige hundert Millionen Euro weniger in den Kassen des Finanzministers – so etwa könnte das Ergebnis der gegenwärtigen Politik aussehen.

Der BdKEP sieht mit diesen Entscheidungen den Tatbestand unrechtmäßiger Steuersubventionen als erfüllt an und wird die EU-Kommission entsprechend informieren, die bereits zwei Verfahren in dieser Sache gegen die Bundesrepublik eingeleitet hat.

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