Für Verbrennungskraftmaschinen über 10 MVA ist ein vereinfachtes Nachweisverfahren für die Inbetriebnahme anwendbar. Auch hier ist für alle Verbrennungskraftmaschinen das entsprechende Einheitenzertifikat und Anlagenzertifikat bis zum 31.12.2016 beim zuständigen Netzbetreiber nachzureichen.
Die Zertifizierungsstelle der WIND-certification GmbH ist für die Erstellung von Einheiten- und Anlagenzertifikaten akkreditiert und durch die Netzbetreiber zugelassen. Zertifiziert werden alle Arten von Erzeugungsanlagen, wie Verbrennungskraftmaschinen, Windenergieanlagen oder Photovoltaikanlagen. Sprechen Sie uns an.