Fünf-Finger-Regel
1. Keine „Notar-Testate“
Der Bundesgerichtshof hat die Verwendung von Notar-Testaten wörtlich als „nicht ausreichend“ beurteilt. Nur das offizielle, vom Lizenz-Vorbesitzer persönlich unterschriebene Microsoft Lizenz Transferformular listet alle zu transferierenden Lizenzen (inkl. Keys) oder benennt den kompletten Lizenzvertrag mit Lizenznummer. Nur so ist Rechtssicherheit garantiert.
U-S-C-Tipp: Auf Microsoft Lizenz Transferformular mit Original-Unterschrift bestehen.
2. Keine „Aufgespaltenen Volumen Lizenzen“
Auch nach den jüngsten Gerichts-Urteilen bleibt der Kauf von „Aufgespaltenen Microsoft Volumen Lizenzen“ mit einem hohen Restrisiko verbunden, das beim Käufer hängen bleibt. Woher kann man beispielsweise wissen, dass die aufgespaltenen Office Pakete nicht aus einer Terminalinstallation stammen? Das wäre nämlich laut BGH Urteil nicht zulässig.
U-S-C-Tipp: Nur komplette Volumen Lizenz Verträge kaufen.
3. Keine „Unvollständigen Einzelplatz-Lizenzen“
Nur mit Original-COA, Buch und CD ist die Lizenz vollständig. Nur Teile davon zu kaufen, wie z.B. oft im Internet angebotene Betriebssystem-Sticker, ist rechtswidrig.
U-S-C-Tipp: Achten Sie auf Vollständigkeit!
4. Keine „Ungeprüften Angebote“
Prüfen Sie Ihr Angebot genau und vergleichen Sie, bevor Sie zuschlagen. Entspricht das Angebot den Herstellervorgaben? Ist die Lizenz-Transfer-Kette lückenlos? Sind Händler und Vorbesitzer vertrauenswürdig?
U-S-C-Tipp: Vor(aus)sicht statt Nachsicht.
5. Keine „besonderen“ Lizenz-Schnäppchen
Besondere Vorsicht bei sehr günstigen Lizenz-Angeboten! Verbergen sich hier vielleicht Edu-, Government- oder Academic-Lizenzen? Oder wurden die Lizenzen sogar komplett gefälscht, wie erst kürzlich mit Windows 7 Lizenzen im großen Stil geschehen?
U-S-C-Tipp: Immer Vergleichsangebote einholen!
„Oder Sie gehen einfach direkt zu U-S-C“, meint Peter Reiner, „seit zehn Jahren sind wir auf den Handel mit Gebrauchten Software Lizenzen spezialisiert und als unabhängiger Lizenz-Berater für viele mittelständische Betriebe tätig.“