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10 Risiko-Indizien – So erkennen Verbraucher einen unseriösen Händler

Start einer neuen Domain für Onlineshops

(PresseBox) (Köln, )
Die Endung einer Webadresse wird als Top-Level-Domain (TLD) bezeichnet. Neben bekannten Endungen wie .com oder .de können Webseitenbetreiber sich auch für weitere Varianten entscheiden. Am 26. September startet die Domain .shop, die ausschließlich für den E-Commerce vorgesehen ist. So können Verbraucher bereits an der Webadresse erkennen, dass sich dahinter eine Kaufmöglichkeit verbirgt. Doch Verbraucher sollten immer auch weitere Kriterien berücksichtigen, um nicht in die Falle von Fake-Shops zu tappen. Dr. Carsten Föhlisch, Rechtsexperte bei Trusted Shops, erläutert wie Verbraucher einen unseriösen Händler erkennen können.

1. Verdächtige Anbieter-Kennzeichnung
Der Verkäufer sollte sofort und eindeutig identifiziert werden können. Sind die entsprechenden Angaben nur schwer oder gar nicht auffindbar, ist höchste Vorsicht geboten. Skepsis ist auch angebracht, wenn nur eine Firma, aber kein Name oder nur eine Postfachanschrift genannt wird.

2. Ungenügender Datenschutz
Die Aussagen zum Datenschutz sind ein weiteres untrügliches Indiz: Sind diese lückenhaft oder fehlen sie gänzlich, verkauft der Website-Betreiber vielleicht Kundendaten weiter oder übermittelt sie an zweifelhafte Auskunftssysteme.

3. Unklare Preisangaben sowie Vorkasse ohne Geld-zurück-Garantie
Sämtliche Preisangaben sollten klar wiedergeben, dass die Mehrwertsteuer bereits enthalten ist und welche Versandkosten inklusive eventueller Zuschläge genau entstehen. Werden die Versandkosten nicht genannt oder ist deren Berechnung unklar, sind böse Überraschungen vorprogrammiert. Eine Zahlung per Vorkasse sollte durch einen Käuferschutz wie von Trusted Shops abgesichert sein. Denn nur so lässt sich vermeiden, dass man sein Geld verliert, falls der Händler trotz Zahlung nicht liefert – Überweisungen lassen sich nämlich nicht rückgängig machen.

4. Offen gehaltene Lieferfrist
Wird die bei einem Produkt genannte Lieferzeit durch eine Aussage wie „Lieferfristen sind unverbindlich“ im Kleingedruckten relativiert, sollte man misstrauisch sein. Schließlich soll ein Geschenk rechtzeitig ankommen. Kann ein Produkt nicht sofort geliefert werden, muss die längere Lieferzeit direkt beim Produkt genannt sein.

5. Unsichere Datenübertragung
Seriöse Händler stellen eine verschlüsselte Übertragung von Zahlungsdaten sicher, damit diese nicht abgefangen und missbraucht werden können und Kunden nicht gegen die Bedingungen ihrer Bank verstoßen. Das Schloss-Symbol im Browser zeigt an, dass die Übertragung verschlüsselt ist.

6. Unrechtmäßige Beschränkung des Widerrufs
Bis auf wenige Ausnahmen können erworbene Waren innerhalb von 14 Tagen zurückgegeben werden. Vorsicht ist geboten, wenn ein Händler versucht, dieses Recht einzuschränken, indem er zum Beispiel nur originalverpackte Ware zurücknimmt oder Angebotsartikel von der Rückgabe ausschließt.

7. Tückisches im Kleingedruckten
Verbraucherunfreundlich und gesetzlich verboten: Manche Händler versuchen über ihre AGB-Klauseln, Kunden unangemessen zu benachteiligen. Aussagen wie „Versand auf Gefahr des Käufers“ oder „Transportschäden müssen sofort gemeldet werden“ sind jedoch unzulässig und unwirksam.

8. Schlechte Bewertungen
Bei Händlern, die man selbst noch nicht kennt, kann eine kurze Internetrecherche sinnvoll sein. Vielleicht gibt es Negativeinträge in Foren, die zu erhöhter Wachsamkeit mahnen. Lässt sich ein Online-Shop darüber hinaus von seinen Kunden direkt bewerten und blendet das Ergebnis auf seiner Website ein – etwa über das Kundenbewertungsportal von Trusted Shops – kann dies zusätzlichen Aufschluss über die Qualität von Service und Angebot geben.

9. Überprüfen Sie das Trusted Shops Gütesiegel im Shop
Beim Klick auf das Siegel muss sich ein neues Fenster öffnen, das sogenannte Zertifikat. Dort erfahren Sie den Status des Siegels (“gültig”, “gesperrt” oder “abgelaufen”). Außerdem erfahren Sie dort noch einmal genau den Anbieter inklusive Adresse. Achten Sie bitte darauf, dass die URL (“Internetadresse”), welche im Zertifikat angegeben ist, auch mit der des Shops übereinstimmt.

10. Rückzahlungsanspruch bei Nicht-Lieferung
Wurden Sie dennoch Opfer eines unseriösen Händlers, der die bestellte und bezahlte Ware nicht liefert, so haben Sie gegen diesen Rückzahlungsansprüche. Er muss Ihnen also den Kaufpreis erstatten und darüber hinaus sogar noch entstandene Schäden. Sollte er sich aber weigern, diese Ansprüche zu erfüllen, bleibt in letzter Konsequenz nur der Gang zum Anwalt und eventuell die Einleitung eines Gerichtsverfahrens. 
 
Tipps, wie Verbraucher einen unseriösen Händler erkennen, finden Sie auch als Video auf YouTube: https://www.youtube.com/...

Trusted Shops GmbH

Trusted Shops ist seit über 15 Jahren die bekannteste europäische Vertrauensmarke im Bereich E-Commerce. Das 1999 gegründete Kölner Unternehmen stellt mit dem Gütesiegel inklusive Käuferschutz, dem Kundenbewertungssystem und dem Abmahnschutz ein "Rundum-sicher-Paket" bereit: Anhand von strengen Einzelkriterien wie Preistransparenz, Kundenservice und Datenschutz überprüft Trusted Shops seine Mitglieder und vergibt sein begehrtes Gütesiegel. Mit dem Käuferschutz, den jeder zertifizierte Online-Shop bietet, sind Verbraucher etwa bei Nichtlieferung von Waren abgesichert. Darüber hinaus sorgt das Kundenbewertungssystem für nachhaltiges Vertrauen bei Händlern und bei Käufern. Trusted Shops stellt die Unabhängigkeit und Echtheit der Bewertungen über eine mehrstufige Überprüfung sicher. Das Abmahnschutzpaket von Trusted Shops schützt Online-Händler vor teuren wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen aufgrund fehlerhafter Rechtstexte. Weitere Informationen: http://www.trustedshops.de

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