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The American Dream – US Visa Service GmbH Danckelmannstr. 9 14059 Berlin, Germany http://www.usvisaservice.de
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The American Dream – US Visa Service GmbH

NEUES ESTA – NEUER ANTRAG?

Ein neues Gesetz verschärft die visumfreie Einreise in die USA und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft / USA-Reisende, die von dieser neuen Regelung betroffen ist, können statt mit ESTA nur noch mit einem Visum in die USA einreisen

(PresseBox) (Berlin, )
Das ESTA-Verbot betrifft Personen, die sich seit dem 1. März 2011 im Irak, Iran, Sudan oder Syrien aufgehalten haben oder aber eine doppelte Staatsbürgerschaft mit einem dieser Länder aufweisen. Die Gültigkeit bereits bestehender ESTA-Genehmigungen wird diesem Personenkreis entzogen.

Das neue Gesetz zur Verschärfung der Einreisebestimmungen im Rahmen des Visa Waiver Program (VWP) wurde bereits im Dezember 2015 von US-Präsident Obama unterzeichnet. Bislang war nicht sicher, welche USA-Reisenden konkret betroffen sind und ab wann die neuen ESTA-Bestimmungen gelten. Laut Auskunft der US-Behörden wurde nun mit der Umsetzung der neuen Regelungen des "Visa Waiver Program Improvement and Terrorist Travel Prevention Acts of 2015" begonnen.

Ab sofort sind folgende Personen von einer visumfreien Einreise in die USA mit ESTA ausgeschlossen:
  • Personen, die sich nach dem 1. März 2011 im Irak, Iran, Sudan oder Syrien aufgehalten haben. Ausnahmen für Diplomaten und Militärs sind vorgesehen. Bereits bestehende, noch gültige ESTA-Genehmigungen können nicht mehr genutzt werden.
  • Personen bleibt die visumfreie Einreise in die USA ebenfalls versperrt, wenn sie neben ihrer VWP-Staatsangehörigkeit zusätzlich über eine weitere (doppelte) Staatsangehörigkeit für die folgenden Länder verfügen: Irak, Iran, Sudan oder Syrien. Bereits bestehende, noch gültige ESTA-Genehmigungen für diesen Personenkreis werden ab dem 21.01.2016 widerrufen und demnach für ungültig erklärt. Wer beim ESTA-Antrag eine E-Mail-Adresse hinterlegt hat, erhält eine Benachrichtigung über das ESTA-Einreiseverbot. Wer keine E-Mail-Adresse angegeben hat und deshalb nicht informiert werden kann, ist dennoch von dieser ESTA-Verschärfung betroffen. Unwissenheit schützt auch in diesem Fall nicht vor einem Einreiseverbot.
Sturmklingeln auf der ESTA-Hotline
Auf der ESTA-Hotline des US Visa Service melden sich besorgte Geschäftsreisende, die kurz vor dem Abflug in die USA stehen: „Wir raten unseren Kunden in diesem Fall dringend zu einem B-1 Visum für Geschäftsreisende bzw. einem B-2 Visum für Touristen und bieten in Notfällen sogar eine Expressabwicklung“, empfiehlt Visaexpertin Frau Sonja Geßner.
Im Gegensatz zu der ESTA-Beantragung online, gilt für ein Visum die persönliche Erscheinungspflicht in einem US-Konsulat. Zeit ist Geld – Um sowohl Kosten als auch Zeit zu sparen empfiehlt sich die Beauftragung einer Visaagentur wie dem US Visa Service (www.usvisaservice.de), um eine schnelle Bearbeitung zu Bestpreisen bei der Visaabwicklung zu ermöglichen. Das U.S. Department of State hat bereits eine beschleunigte Abwicklung für betroffene Reisende angekündigt. Jeder Antragsteller sollte dennoch mit einer Dauer von 1-2 Wochen bis zur Erteilung des Visums rechnen. Zusätzliche Sicherheitsüberprüfungen könnten die Antragstellung zusätzlich verzögern.
Herr Alexander Kos, Geschäftsführer des US Visa Service versucht zu beruhigen: „Der Entzug der ESTA-Genehmigung ist keine Einreisesperre. Zukünftig muss anstelle von einem ESTA-Antrag allerdings ein Visum beantragt werden“.

Ausnahmeregeln für das neue ESTA-Gesetz
Um trotz allem weiterhin über das Visa Waiver Program (VWP) einreisen zu dürfen, ist ein „Antrag auf Ausnahmegenehmigung“ vorgesehen. Hierzu offenbart die US-Regierung zum offiziellen Zeitpunkt jedoch keine weiteren Details, wie aus der heutigen Pressemitteilung der US-Botschaft hervorgeht.

5 Empfehlungen für eine erfolgreiche Einreise in die USA
  1. Betroffene der neuen ESTA-Verschärfung müssen zwingend ein Besuchervisum (B-Visum) beantragen. Je früher die nächste USA-Reise ansteht, desto zeitnaher sollte auch die Visumbeauftragung erfolgen. Hierzu werden spezielle Notfalltermine im US-Konsulat eingeräumt. Das Hinzuziehen einer auf die USA spezialisierten Visaagentur ist in diesem Fall anzuraten.
  2. In jedem Fall sollte von Falschangaben zur Staatsangehörigkeit oder zu früheren Reisen in die besagten Länder abgesehen werden. Dies hat sonst strenge Sanktionen wie Einreisesperren zur Folge.
  3. Doppelstaatsbürger (Iran, Irak, Syrien, Sudan), die keine E-Mail-Benachrichtigung über den Widerruf ihrer ESTA-Genehmigung erhalten haben, können ihre Reise dennoch ausschließlich mit einem US-Visum antreten, auch wenn im System die ESTA-Genehmigung zunächst noch gültig erscheint.
  4. Sofern Reisende innerhalb der letzten 5 Jahre die besagten Länder (Iran, Irak, Syrien, Sudan) besucht haben, verlieren noch gültige ESTA-Genehmigungen ab sofort ihre Gültigkeit, auch wenn sie im System als "genehmigt" hinterlegt sind. Eine Visumbeantragung ist zwingend notwendig.
  5. Alle USA-Reisende, auch wenn sie nicht unmittelbar durch die neue Gesetzgebung betroffenen sind, sollten vor Reiseantritt ihre bestehenden ESTA-Anträge online auf Gültigkeit überprüfen. Änderungen sind jederzeit möglich.
Bei Fragen zur Einreise in die USA – ob mit ESTA oder Visum – ist der US Visa Service eine kompetente Anlaufstelle für eine zuverlässige Beratung.

The American Dream – US Visa Service GmbH

Die The American Dream – US Visa Service GmbH wurde am 1. September 2012 als eigenständige Tochtergesellschaft ausgegliedert und ist Teil der The American Dream Firmengruppe, die sich auf Dienstleistungen rund um die USA spezialisiert hat. The American Dream – US Visa Service ist eine Full-Service-Agentur im Bereich der Visa-Beratung und Rundum-Visa-Abwicklung speziell für die USA und unterstützt vorwiegend mittelständische Unternehmen und Konzerne mit Produktionsstätten in den USA bei der Beschaffung von Visa für deren Mitarbeiter im Rahmen von Mitarbeitertransfers (Entsendungen) und Geschäftsreisen. Die Geschäftsführung hat Herr Alexander Kos übernommen.

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