Zunächst muss die Portierung der Rufnummer sowohl beim neuen als auch beim alten Anbieter schriftlich beauftragt werden. Der Portierungsauftrag ist je nach Provider im Bestellprozess eingegliedert, kann aber auch nachträglich geschehen. Ist der Vertrag, von dem die Nummer portiert werden soll, bereits ausgelaufen, sollte sich der Kunde beeilen! Denn nur bis 30 Tage danach kann die Nummer noch mitgenommen werden. "Damit eine Rufnummernportierung gelingt, sollte nicht bis zur letzten Minute gewartet werden! Am besten reichen Nutzer den Portierungsantrag bereits zehn Tage vor Ablauf des alten Vertrages ein, dann kann in der Regel nichts schief gehen", sagt Trautmann. Der neue Mobilfunkanbieter legt den Termin der Portierung selbst fest. Wenn eine Portierung zum Vertragsende rechtzeitig beantragt wurde, funktioniert die Nummer in der Regel durchgehend.
Zu beachten ist zudem: Bei dem alten und dem neuen Anbieter müssen die persönlichen Kundendaten exakt übereinstimmen. Nur wenn Adresse, Name und Geburtsdatum richtig angegeben sind, kann eine Portierung erfolgen. Vor der Portierung ist es ratsam, die Daten beim alten Anbieter gegebenenfalls zu aktualisieren und auf die richtige Schreibweise zu achten. Trautmann warnt: "Bedenken sollten Handy-Nutzer: Auf Grund der Rufnummernportierung ist es nicht mehr möglich, an der Vorwahl zu erkennen, welches Netz der Gesprächspartner nutzt."
Weitere Infos zur Rufnummernmitnahme:
http://www.teltarif.de/rufnummernmitnahme