Nach Ansicht von TELCO TECH–Geschäftsführer Bernd Schulz greifen diese Vorschläge erheblich in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger ein und stehen im Widerspruch zur ursprünglichen Bedeutung des Datenschutzes. „Datenschutz steht für die Idee, dass jeder Mensch immer selbst entscheiden kann, wann, welche und wem seine persönlichen Daten zugänglich sein sollen“, sagt Bernd Schulz. „Mit dem neuen Gesetzentwurf droht eine ausufernde Nutzung der Vorratsdaten - quasi durch die Hintertür und unter der Flagge des Generalverdachts. Das Verbot der Erstellung von Bewegungsprofilen steht ebenfalls in Frage, denn auch aus den Verbindungsdaten und den IP-Adressen kann ein umfassendes Bewegungs- und Sozialprofil erstellt werden“, so Schulz weiter.
Datenspeicherung auf Vorrat bedeutet auch weiterhin eine pauschale und flächendeckende Erfassung. Die IT-Sicherheitsexperten der TELCO TECH sprechen sich hier ganz klar dagegen aus. Der Datenschutz im eigentlichen Sinne darf nicht ausgehebelt werden und das Bürgerrecht auf informationelle Selbstbestimmung muss geschützt bleiben. Statt die Telekommunikationsunternehmen zur Speicherung und Herausgabe von immer mehr Daten zu verpflichten, müssen umgekehrt klare und transparente Regelungen zum Umgang mit Daten bei den Unternehmen geschaffen werden.