Laut Johan Pot, Geschäftsführer und Eigentümer der TachoByte GmbH mit Sitz in Gronau (Westf.) und der Accredis B.V. mit Sitz in Enschede (NL) , ist es möglich den Prozess der steuerlichen Überprüfung von elektronischen Fahrtenbüchern deutlich effektiver zu gestalten und den Nutzern und Lieferanten mehr Sicherheit zu bieten.
Johan Pot ist mit seinem Unternehmen Accredis B.V. bereits seit 2001 einer der führenden Lieferanten von GPS-Lösungen in den Niederlanden und ist auch bereits seit 2002 in Deutschland erfolgreich mit dem Produkt „Elektronisches Fahrtenbuch Accredis“ von seinem Tochterunternehmen TachoByte GmbH aktiv. Allerdings erstaunt es ihn immer wieder, wie unterschiedlich in den zwei Nachbarländern durch die Behörden mit elektronischen Fahrtenbüchern umgegangen wird.
Man muss leider konstatieren, dass sich Deutschland, wenn es darum geht den Nutzern und Lieferanten von elektronischen Fahrtenbüchern im Falle einer steuerlichen Überprüfung Sicherheit zu gewähren, im Vergleich mit den Niederlanden eindeutig im Rückstand befindet. Denn in den Niederlanden ist es Lieferanten von elektronischen Fahrtenbüchern bereits möglich, das eigene Produkt mit einem Gütesiegel von einer unabhängigen Instanz auszeichnen zu lassen. Dieses garantiert in Folge dessen die Anerkennung des elektronischen Fahrtenbuches durch das Finanzamt. Des Weiteren sorgt es für weniger Missverstände zwischen dem Finanzamt, den Nutzern sowie den Lieferanten von elektronischen Fahrtenbüchern.
Das niederländische Gütesiegel ist aus intensiven Verhandlungen zwischen vier Lieferanten von elektronischen Fahrtenbüchern und dem niederländischen Finanzamt entstanden und beinhaltet einen Normenrahmen für Fahrtenregistrierungssysteme sowie eine AuditFile. Des Weiteren ist an diesen Normenrahmen eine sehr klare Beschreibung der Anforderungen, welche das elektronische Fahrtenbuch zu erfüllen hat, gekoppelt. Diese werden mittels eines Audits überprüft, bevor das Finanzamt es als genehmigtes System akzeptiert. Die Anforderungen an ein System sind somit umfassend dokumentiert.
Um das Gütesiegel zu erhalten, folgt eine unabhängige Beurteilung des Systems, denn nicht der Lieferant selbst, sondern das System erhält das Gütesiegel. Die unabhängige Beurteilung erfolgt durch eine gemeinnützige Organisation ohne Gewinnabsichten namens „Stiftung für Gütesiegel von Fahrtenregistrierungssystemen“ (De Stichting Keurmerk RitRegistratieSystemen), die durch das niederländische Finanzamt befugt wurde, um das Gütesiegel für Fahrtenregistrierungssysteme auszustellen. Im November 2013 wurde auch das System des „Elektronischen Fahrtenbuches Accredis“ mit diesem Gütesiegel unter hohen Anforderungen ausgezeichnet. Johan Pot spricht somit aus eigener Erfahrung, wenn er feststellt, dass mit dem Gütesiegel die Sicherheit seiner Kunden und die Kundenzufriedenheit drastisch gestiegen sind.
Dieses System der zertifizierten Fahrtenregistrierungssysteme funktioniert hervorragend in unserem Nachbarland und bietet viele Vorteile für Nutzer und Lieferanten sowie auch für die Steuerbehörden. Diese maximale Transparenz würde auch in Deutschland für weit mehr Klarheit und Sicherheit für alle Beteiligten sorgen. Des Weiteren würde der Prozess der steuerlichen Überprüfung effektiver und kostengünstiger erfolgen, denn die Steuerbehörden müssen infolgedessen ausschließlich kontrollieren, ob alle privaten Fahrten ordnungsgemäß dokumentiert wurden.
Laut Johan Pot ist es substanziell, dass auch in Deutschland eine solche Regelung eingeführt wird, da es Nutzern sowie Lieferanten mehr Sicherheit bietet und langwierige Gespräche mit den Steuerbehörden ohne ein zufriedenstellendes Ergebnis reduziert. In der Erstellung dieser Regelung könnten sich die deutschen Finanzämter sowohl an der Regelung der Niederlande orientieren als auch selbst das Gespräch mit den Lieferanten von elektronischen Fahrtenbüchern suchen und einen neuen Normenrahmen erstellen. Die Möglichkeiten zur Erstellung einer Regelung sind vielfältig und Deutschland kann von den Erfahrungen anderer Länder durchaus profitieren. Allerdings, so Johan Pot, sollte der primäre Zweck eines Gütesiegels die Gewährung von Sicherheit für Nutzer von elektronischen Fahrtenbüchern bleiben.
Also warum noch länger auf mehr Sicherheit für Nutzer von elektronischen Fahrtenbüchern warten?
Autor: Johan Pot GF
TachoByte GmbH
Fabrikstraße 3
48599 Gronau
Tel 02562 1893397
www.accredis.de