Beispiele:
• Begeht ein Mitarbeiter bei Postings auf der Facebook-Fanpage des Unternehmens eine Rechtsverletzung, kann dafür auch der Arbeitgeber bzw. ggf. sogar der Geschäftsführer persönlich (mit-)haften.
• Verursacht ein Mitarbeiter einen Schaden, kann der Vorgesetzte mithaften, wenn er seinen Mitarbeiter nicht ausreichend kontrolliert hat.
Unternehmensinterne Regeln können dabei eine Hilfe für Vorgesetzte, Geschäftsführer und Auftraggeber sein. Ob man diese letztendlich Compliance-Regeln, Guidelines o.Ä. nennt, spielt keine Rolle.
In folgenden Bereichen können Vorhaben sinnvoll sein:
• Äußerungen im Namen des Unternehmens in der Öffentlichkeit, z.B. auf Facebook, XING usw.
• Umgang mit fremden Daten
• Umgang mit Fehlern
• Verhalten bei erkannter Rechtswidrigkeit
• usw.
Aber: Regeln nur für die Schublade zu schreiben, reich dabei nicht aus, hier sollte es auch regelmäßige Unterweisungen geben. Derjenige, der die Regeln vorgibt, sollte auch für ausreichende Strukturen sorgen, damit die Mitarbeiter bzw. Dienstleister auch in der Lage sind, die Regeln befolgen zu können.
Man sollte die Regeln aber auch nicht unnötig eng fassen. Verstöße gegen die eigenen Regeln können nämlich ggf. unnötig schnell auch einen Straftatbestand erfüllen. Der Bewertungsspielraum, den normalerweise das Gesetz zulässt, könnte nämlich durch die eigenen Regeln eingeschränkt werden – mit der Folge, dass sich der einzelne Mitarbeiter schneller strafbar macht, wenn er gegen die eigenen, engeren Regeln verstößt.
Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Zusammenstellung und Formulierung möglicher Guidelines bzw. Regeln, ebenso bei der Erstellung interner Prozesse, damit der Versuch der „Enthaltung“ bestmöglich funktionieren kann.
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