Schneider lobte auch die gute und konstruktive Zusammenarbeit mit dem Generalbevollmächtigten der manroland AG, Dr. Frank Kebekus in den vergangenen Wochen. "Wir haben unter starkem Termindruck ein stabiles Fortführungskonzept für das Unternehmen entwickelt, das war eine gute Teamleistung", so Werner Schneider weiter. Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens hat Dr. Kebekus auch den Antrag auf Eigenverwaltung zurückgezogen und gibt sein Amt bei der insolventen manroland AG ab.
Für Mitarbeiter, die nicht in eine der Folgegesellschaften übernommen wurden, besteht das Angebot zum Übertritt in sogenannte Beschäftigungs - und Qualifizierungsgesellschaften (BQG), die heute an allen drei Standorten ihren Betrieb aufnehmen. Ziel ist dabei eine möglichst hohe Vermittlung der früheren manroland- Beschäftigten in neue Arbeitsverhältnisse. Über einen Zeitraum von sechs Monaten bekommen die Mitarbeiter Qualifizierungsmaßnahmen und professionelle Hilfe bei der Stellensuche. Die Bezahlung liegt bei 80% des ursprünglichen Nettogehaltes - und damit zwischen 13 und 20% höher, als beim Bezug von Arbeitslosengeld.
"Die Laufzeit einer Personal- und Qualifizierungsgesellschaft über einen Zeitraum von sechs Monaten ist bei einem großen Insolvenzverfahren die Regel", so Insolvenzverwalter Schneider weiter. Bei den vergangenen großen Verfahren der Kanzlei Schneider, Geiwitz und Partner, wie Walter Bau, Trevira, Kögel oder Böwe Systec wurden jeweils Vermittlungsquoten von weit mehr als 50% erreicht.