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Litreca AG Tränkestraße 11 70597 Stuttgart, Germany https://www.litreca.com
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Ab 01.01.2015: Kapitalflussrechnung nach DRS21

Wir begleiten Sie bei der erforderlichen Umsetzung in Ihrem SAP- oder Non-SAP-System entsprechend der aktuellen Gesetzeslage

(PresseBox) (Stuttgart, )
In diesem Standard sind die Grundsätze niedergelegt, die Mutterunternehmen zu beachten haben, die gemäß § 297 Absatz 1 HGB eine Kapitalflussrechnung für den Konzernabschluss aufzustellen haben. Unternehmen, die ihren Jahresabschluss um eine Kapitalflussrechnung zu erweitern haben oder freiwillig eine Kapitalflussrechnung aufstellen, wird empfohlen, dies in Übereinstimmung mit diesem Standard zu tun.

In der Kapitalflussrechnung sind die Zahlungsströme nach den Cashflows für die Bereiche der laufenden Geschäftstätigkeit, der Investitions- und der Finanzierungstätigkeit gesondert darzustellen. Dabei richtet sich die Zuordnung im Einzelfall nach der jeweiligen wirtschaftlichen Tätigkeit des Unternehmens. Die Zahlungsströme sind bis auf die im Standard vorgesehenen Ausnahmen, wie bspw. bei der indirekten Darstellung des Cashflows aus der laufenden Geschäftstätigkeit, grundsätzlich unsaldiert auszuweisen.

Ausgangspunkt der Kapitalflussrechnung ist der Finanzmittelfonds zu Beginn der Periode. Er setzt sich ausschließlich aus den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten zusammen. Zahlungsmitteläquivalente sind als Liquiditätsreserve gehaltene, kurzfristige, äußerst liquide Finanzmittel, die jederzeit in Zahlungsmittel umgewandelt werden können und nur unwesentlichen Wertschwankungen unterliegen.

Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit kann entweder direkt oder indirekt dargestellt werden. Für die Bereiche der Investitions- und der Finanzierungstätigkeit erfolgt die Darstellung der Zahlungsströme dagegen ausschließlich nach der direkten Methode.

Der bisherige Standard der DRS 2 wird vom DRS 21 abgelöst und ist verpflichtend für alle Geschäftsjahre nach dem 31.12.2014. Er gilt für alle Mutterunternehmen mit Sitz im Inland, die nach § 290 HGB (bzw. § 325 Abs. 4 Satz 1 HGB) verpflichtet sind, einen Konzernabschluss und einen Konzernlagebericht aufzustellen.

Litreca AG

Die Litreca AG entstand durch die Fusion zweier etablierter Unternehmen, der SAX Systemhaus AG und der GMT Global Market Touch GmbH. Das Unternehmen vereint jahrelanges Knowhow im Bereich Finanzwesen und ist überdies erfolgreich international tätig. Die Litreca AG entwickelt und vertreibt qualitativ hochwertige Finanzlösungen und Beratungsdienstleistungen, auch innerhalb von SAP®.

Die Lösungen der Litreca AG liefern eine Basis für wichtige Geschäftsentscheidungen. Das Unternehmen bietet ihren Kunden tagesgenaue Kreditoren-, Debitoren-, Bank- und Sachkontenbuchungen für eine aktuelle Liquiditätsübersicht. Außerdem unterstütz die Litreca AG bei der Einführung von ERP-Systemen, bei termingerechten Migrationen und Schulungen.

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