Contact
QR code for the current URL

Story Box-ID: 760935

moneymeets community GmbH Im Zollhafen 22 50678 Köln, Germany http://www.moneymeets.com
Contact Mr Johannes Cremer +49 221 67780480
Company logo of moneymeets community GmbH
moneymeets community GmbH

moneymeets erstreitet Verbraucherschutzrechte

Provisionsabgabeverbot gekippt

(PresseBox) (Köln, )
In dieser Woche ging das Kölner Fintech-Portal moneymeets als Sieger aus einem zukunftsweisenden Prozess hervor. Hauptstreitpunkt des Verfahrens war das Provisionsabgabeverbot, gegen das moneymeets nach Ansicht des Klägers, eines Versicherungsmaklers, verstoßen würde. Dieser Einschätzung folgte das Landgericht Köln nicht und legte den entscheidenden Punkt des Verfahrens im Sinne von moneymeets aus. Damit hat moneymeets einen wichtigen Sieg für den Verbraucherschutz errungen.

Auf moneymeets.com gewinnen Kunden Übersicht über alle von ihnen genutzten Finanzprodukte (Konten, Depots und Versicherungen). Sie verwalten alle Produkte in einer Übersicht und nutzen professionelle Auswertungsmöglichkeiten. Die Provisionen, die moneymeets erhält, werden detailliert offengelegt und mit den Kunden geteilt. Bei bestehenden Sachversicherungen erstattet moneymeets so bis zu 10 Prozent der jährlichen Versicherungsprämie an seine Kunden.

Ein neues, verbraucherorientiertes Geschäftsmodell, das nicht allen klassischen Versicherungsmaklern gefällt. Unter Berufung auf das Provisionsabgabeverbot von 1934 hatte daher ein Makler Klage vor dem Landgericht Köln eingereicht. In dieser Woche wurde nun das Urteil in diesem Prozess gesprochen. Im entscheidenden Punkt des Verfahrens folgte der Richter der Einschätzung von moneymeets und schuf so Rechtssicherheit für die Weitergabe von Provisionen durch moneymeets an seine Kunden.

Die Hintergründe zum Urteil erläutert der moneymeets-Rechtsanwalt Dr. Hans-Jörg Schultes, Bonn:

„In der Urteilsbegründung nimmt die 4. Kammer des Landgerichts Köln Bezug auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt aus dem Jahr 2011, wonach das Verbot der Gewährung von Sondervergütungen nicht hinreichend bestimmt ist und deshalb dem Grundgesetz widerspreche. Außerdem verweist das Landgericht Köln auf die Begründung des Bundestagsfinanzausschusses anlässlich der Änderung des VAG im Jahr 1994, wonach das Provisionsabgabeverbot heute dem Ziel des Verbraucherschutzes durch eine Sicherung der Beratungsqualität und Markttransparenz und den finanziellen Interessen der Versicherungsmakler dienen soll. Wie diese Ziele durch ein Verbot der Gewährung von Sondervergütungen erreicht werden sollen, habe sich der Kammer nicht erschlossen. Auch die Auslegung dahingehend, dass die streitgegenständliche Auszahlung von 50 % der Bestandsprovisionen durch moneymeets an deren Kunden vom Verbot der Gewährung von Sondervergütungen erfasst wird, erschien dem Landgericht nicht möglich. Aus diesen Gründen wurde die Klage auf Unterlassung der Provisionsteilung mit den Kunden abgewiesen.“

Dieter Fromm und Johannes Cremer, Gründer und Geschäftsführer von moneymeets, freuen sich über die verbraucherfreundliche Entscheidung: „Diese zeitgemäße Rechtsprechung trägt den Entwicklungen von Online-Vertriebswegen Rechnung und zeigt, dass die in anderen Branchen längst vollzogene Entwicklung jetzt auch endlich Einzug in die Versicherungsbranche hält. Das Aufrechterhalten des Provisionsabgabeverbots wäre so, als würde der stationäre Einzelhandel ein gesetzliches Verbot von Preisvorteilen auf Online-Plattformen einfordern.“

Auf die Kritik des Bundesverbands Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK), die Weitergabe eines Teils der Provision würde die Verbraucher dazu animieren, Versicherungen nicht nach Bedarf, sondern nach der Höhe der Provision abzuschließen, erwidert Fromm: „Wir orientieren uns an den Bedürfnissen und Wünschen unserer Kunden und trauen diesen durchaus eigenverantwortliche Entscheidungen zu. Um diese aber treffen zu können, müssen Informationsasymmetrien abgeschafft und Markttransparenz hergestellt werden. Dazu tragen wir mit der Offenlegung der Provisionen maßgeblich bei und geben Kostenvorteile an unsere Kunden zurück.“

Ausführliche Informationen zur Urteilsbegründung und den Konsequenzen dieses Urteils für die Versicherungsbranche gibt moneymeets auf einer Pressekonferenz am 03. November 2015 bekannt. Die Pressekonferenz wird live ins Internet übertragen. Voranmeldungen sind per Mail an gaertner@quadriga-communciation.de oder an presse@moneymeets.com bereits jetzt möglich.

Weitere Informationen finden Sie unter www.moneymeets.com/versicherungen

Website Promotion

Website Promotion
www.moneymeets.com

moneymeets community GmbH

moneymeets macht es privaten Kunden einfach, das eigene Finanzverhalten zu verbessern. Die Community und smarte Selbstberatungs-Tools ermöglichen moneymeets Mitgliedern, bessere Finanzentscheidungen zu treffen statt die Meinung nur eines Finanzberaters zu erhalten. moneymeets legt Produktprovisionen vollständig offen, teilt sie mit seinen Kunden und hilft so, signifikant Kosten zu sparen. Zudem bietet moneymeets eine personalisierte und komplette Übersicht über alle Wertpapiere, Konten und Versicherungen verschiedenster Anbieter. Erstmals ist es den Mitgliedern so möglich, einen umfassenden Überblick über Ihr finanzielles Leben zu erhalten und auf dieser Basis die richtigen Entscheidungen für die finanzielle Zukunft zu treffen. Die Gründer Johannes Cremer und Dieter Fromm sowie Dirk Vonden sind erfahrene Insider aus der Finanzbranche, die sich zum Ziel gesetzt haben, Bankberatung durch Technologie abzulösen und so das Finanzverhalten ihrer Kunden zu verbessern.

Weitere Informationen unter: moneymeets.com

The publisher indicated in each case (see company info by clicking on image/title or company info in the right-hand column) is solely responsible for the stories above, the event or job offer shown and for the image and audio material displayed. As a rule, the publisher is also the author of the texts and the attached image, audio and information material. The use of information published here is generally free of charge for personal information and editorial processing. Please clarify any copyright issues with the stated publisher before further use. In case of publication, please send a specimen copy to service@pressebox.de.
Important note:

Systematic data storage as well as the use of even parts of this database are only permitted with the written consent of unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, All rights reserved

The publisher indicated in each case (see company info by clicking on image/title or company info in the right-hand column) is solely responsible for the stories above, the event or job offer shown and for the image and audio material displayed. As a rule, the publisher is also the author of the texts and the attached image, audio and information material. The use of information published here is generally free of charge for personal information and editorial processing. Please clarify any copyright issues with the stated publisher before further use. In case of publication, please send a specimen copy to service@pressebox.de.