Die Generalversammlung stimmte den Anträgen des Verwaltungsrats wie folgt zu:
1.1) Die Generalversammlung genehmigte den Lagebericht, die Jahresrechnung und die Konzernrechnung für das Geschäftsjahr 2015.
1.2) Die Generalversammlung stimmte dem Vergütungsbericht 2015 in einer Konsultativabstimmung zu.
2) Die Generalversammlung folgte dem Antrag des Verwaltungsrats, den Bilanzverlust von TCHF 168‘530 auf neue Rechnung vorzutragen.
3) Den Mitgliedern des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung wurde für das Geschäftsjahr 2015 die Entlastung erteilt.
4.1) Die bisherigen Verwaltungsratsmitglieder Peter M. Wagner, Dr. Alexander Vogel, Wanda Eriksen-Grundbacher, Peter Pauli, Dr. Franz Richter, Heinz Roth und Prof. Dr. Konrad Wegener wurden wiedergewählt. Als Verwaltungsratspräsident wurde erneut Peter M. Wagner gewählt. Die Verwaltungsratsmitglieder sind für eine Amtsdauer von einem Jahr bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung gewählt.
4.2) In den Nominierungs- und Entschädigungsausschuss wurden Dr. Alexander Vogel, Wanda Eriksen-Grundbacher und Dr. Franz Richter für eine Amtsdauer von einem Jahr bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung gewählt.
5) PricewaterhouseCoopers AG, Bern, wurde als Revisionsstelle für ein weiteres Jahr wiedergewählt.
6) Herr lic. iur. André Weber wurde als unabhängiger Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft für eine Amtsdauer von einem Jahr bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung wiedergewählt.
7.1) Die Generalversammlung genehmigte die maximale Gesamtsumme der Vergütungen des Verwaltungsrates von TCHF 980 für das Geschäftsjahr 2017.
7.2) Die Generalversammlung genehmigte die maximale Gesamtsumme der Vergütungen der Geschäftsleitung von TCHF 3‘800 für das Geschäftsjahr 2017.
8) Die Generalversammlung beschloss die Weiterführung bzw. Schaffung von genehmigtem Kapital von höchstens CHF 240‘000 (4‘800‘000 voll zu liberierende Namenaktien) wie vom Verwaltungsrat beantragt. Die Ausgabe dieses genehmigten Kapitals ist bis zum 3. Mai 2018 möglich. Artikel 3a der Statuten wurde im Wortlaut entsprechend angepasst.