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Kuert Datenrettung Deutschland GmbH

IT-Gutachter sorgen für Probleme bei Datenwiederherstellung

Schadengutachter im IT Umfeld sorgen für Probleme bei der späteren Rettung von Daten im Labor

(PresseBox) (Bochum, )
Die KUERT Datenrettung Deutschland GmbH verzeichnet eine zunehmende Zahl an Datenträgern von kleinen- und mittelständischen Unternehmen, die zur Schadensbegutachtung aus dem Versicherungsumfeld stammen. Überwiegend handelt es sich hierbei um Festplatten, die im Vorfeld gutachterseitig geöffnet wurden und bei denen die Vorgehensweise auf Unkenntnis und mangelhafte Einhaltung von Mindststandards bei der Begutachtung defekter Festplatten schließen lässt.

Viele gewerbliche Kunden, bei denen im IT-Umfeld ein Schaden und ein hiermit verbundener Verlust an Daten entstanden ist, kontaktieren in der Regel Ihren Versicherer, bezüglich erster Regulierungsmaßnahmen. Einige Versicherer tendieren in einem solchen Szenario dazu, ihren Versicherungskunden zur Beurteilung des Schadenszenarios zu einem IT- / EDV Gutachter zu schicken. Jedoch sind viele Schadengutachter nur unzureichend für die Begutachtung von Festplatten eingerichtet. Zwar versuchen viele Gutachter, bestehende Schadensursachen zu beurteilen indem sie Elektronik durchmessen, jedoch scheitert dies gerade bei der Untersuchung von Festplatten, da diese nur in einer Reinraumumgebung geöffnet werden sollten. Dieser Punkt wird von einigen Gutachtern ignoriert, mit entsprechenden Folgen, zudem herrscht bei einigen Gutachtern Unkenntnis über die mechanischen und elektronischen Funktionsweisen von Festplatten. Gerade wenn es um die Regulierung der Datenrettungs- und Wiederherstellungskosten geht, werden von einigen namhaften deutschen Versicherungskonzernen oftmals Schadensgutachter vorausgeschaltet. Dies kostet den Versicherungsnehmer zusätzliche Zeit, die die Festplatte bei dem Gutachter verbringt, bevor ein Rettungslabor damit beginnen kann den Rettungsversuch zu starten. Oft genug stellen die Bochumer Rettungsspezialisten jedoch fest, dass Festplatten unsachgemäß geöffnet wurden und dass nicht nach dem aktuellen Stand der Technik gearbeitet wurde.

"Je nach Schadenszenarien, kann die Öffnung einer Festplatte, einem Gutachter Indizien dafür liefern, von denen sich auf die Schadenursache rückschließen läßt. Problematisch ist die Öffnung von Festplatten jedoch immer dann, wenn hierbei die Grundsätze des aktuellen Stands der Technik verletzt werden. Die Öffnung von Festplatten in einer Nicht-Reinraum Umgebung hat somit zwangsläufig einen direkt Einfluß auf die spätere Rettbarkeit des Datenrettungsfalls und verändert somit den IST-Zustand einer zu untersuchenden Festplatte, da dieser durch äußere Einwirkungen, wie Staub- oder sonstige Kontaminationen, beeinflußt wird. Doch auch simple Funktionsprüfungen mechanisch defekter Festplatten, können einen gravierenden Einfluß auf den IST-Zustand der Festplatte haben", sagt Martin Eschenberg, Unternehmenssprecher der KUERT Datenerettung Deutschland GmbH.

Mitunter offenbaren die Analysen von Schadengutachtern Wissenslücken oder kommen zu den falschen Schlüssen. Eine Suche hinsichtlich der Schadenursache bei einer Festplatte, bedingt die Öffnung dieser. Kann dies nicht in einer Reinraum-Umgebung gewährleistet werden so darf ein Schadengutachter diese nicht untersuchen, da er nicht gewährleisten kann, nach dem aktuellen Stand der Technik zu arbeiten.

Aus diesem Grund sollte und darf ein Gutachter oder Sachverständiger zu untersuchende Festplatten eigentlich nicht öffnen, müsste es jedoch. Und häufig genug tut er dies auch und verstößt hierbei gegen elementare Grundsätze. So sind nur die wenigsten Sachverständigen in der Lage wirklich nach dem "Stand der Technik" zu arbeiten und erreichen hierbei den Status Quo gerade einmal annähernd, falls überhaupt.

Dadurch entstehen:

a) Fehleinschätzungen hinsichtlich der eigentlichen Schadenursache

b) Eine Verschlechterung des jeweiligen Schadenzustands von Datenträgern, (insbesondere Festplatten ) aufgrund unzureichender Ausstattung (Reinraum / Labor / Ausstattung )

c) Unzureichende Erfahrung und Know-How (IT-Schadensgutachter sind keine Datenrettungsexperten)

d) Fixierung auf Funktionalität, unabhängig vom Schadenshintergrund und der Berücksichtigung potentieller Folgeschäden (Wasserschaden / Brandschaden)

"In der Summe steigt die Anzahl von erhaltenen Rettungsfällen bei denen EDV-Schadensgutachter involviert waren seit Jahren stetig an. Wir verzeichnen Anfängerfehler bei der ordnungsgemäßen Öffnung von Festplatten, Fingerabdrücke auf den Magnetscheiben, Kontaminationen usw. Wir sprechen hier über diplomierte Informatiker die über Schadenursachen Auskunft geben sollen und dabei nachweislich nicht nach dem Stand der Technik gearbeitet haben. Im Extremfall verschlimmern sie sogar bereits existente Beschädigungen an Festplatten durch unbedachte Funktionsprüfungen sogar noch gravierend. Wirklich verwunderlich ist dies nicht, wenn man bedenkt, wie stark sich die IT in den letzten Jahren diversifiziert hat und auch im IT-Gutachterbereich herrscht ein großer Wettbewerbsdruck. Dennoch überschreiten viele EDV-Sachverständige hierbei Ihre eigenen Kompetenzbereiche. Unterm Strich geht dies dann zu Lasten des Versicherungsnehmers. Wir sehen hier insbesondere die Versicherungsgeber in der Pflicht, dafür zu sorgen, dass bei der Überprüfung von Festplatten gutachterseitig auch nach dem aktuellen Stand der Technik gearbeitet wird. Alleine schon um eine noch verfügbare Datenintegrität ihrer Versicherungsnehmer bestmöglich aufrecht zu erhalten. Hier machen es sich zuviele Versicherer sehr einfach, indem sie die IT-Diversifikation und die hierfür erforderliche Berücksichtigung der jeweiligen geeigneten IT-Spezialisierung des Gutachters schlichtweg ignorieren. Verantwortungslos ist dies im besonderem Maße, wenn es um Fragen der Datenrettung oder Datenwiederherstellung ihrer eigenen Versicherungskunden geht. Denn hier reden wir über immaterialle Werte des Versicherungsnehmers, die den materiellen Wert einer Festplatte und deren Rettungskosten deutlich übersteigen. Was fehlt ist eine technische und qualitative Auditierung der eigenen Gutachter durch das Versicherungsunternehmen", so Eschenberg.

Versicherungsnehmern die einen Festplatten-Schadensfall bei Ihrem Versicher einreichen wollen empfiehlt KUERT Datenrettung:
  • Sich zu erkundigen und seitens des Versicherungsgebers bestätigen zu lassen, ob bei dem empfohlenen Gutachter, die Begutachtung und Schadensanalyse der Festplatte im Reinraum durchgeführt wird, sowie welche ISO-Klasse hierfür eingesetzt wird.
  • Sich zu erkundigen und sich schriftlich bestätigen zu lassen, dass der empfohlene Gutachter nach dem aktuellen Stand der Technik arbeitet und eingerichtet ist.
  • Im Zweifelsfalle den Versicherer fragen ob man einen eigenen Gutachter zur Schadensbegutachtung heranziehen kann
Link zur Meldung:
http://www.datenambulanz.de/nachrichten/it-gutachter-sorgen-fuer-probleme-bei-datenwiederherstellung

Presskontakt:

KUERT Datenrettung Deutschland GmbH
Südrint 23
44787 Bochum
http://www.datenambulanz.de

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Kuert Datenrettung Deutschland GmbH

Die Kuert Datenrettung Deutschland GmbH ist Anbieter von Dienstleistungen und Software auf dem Gebiet der IT-Sicherheit. Zu den Kernkompetenzen des Unternehmens gehören die Bereiche Datenrettung und Computer-Forensik.

Darüber hinaus bietet KUERT Datenrettung insbesondere mittelständischen Unternehmen Software zur Bekämpfung von Datendiebstahl und Datenmissbrauch an. IT-Sicherheitsberatung und professionelle Datenlöschungen runden das umfangreiche Portfolio ab.

Zum Kerngeschäft des Bochumer Unternehmens zählen:
- Festplatten Datenrettung und Reparatur
- Datenrettung von RAID, NAS und Server
- NAND-Flash Datenrekonstruktion von Speicherkarte, USB-Stick u. SSD
- Datenrettung von physikalisch beschädigten Smartphones

KUERT Datenrettung verfügt u.a. über ISO 27001 Zertifizierung und unternehmenseigenes Reinraum-Labor in Deutschland

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