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iGZ begrüßt Aufhebung des Zeitarbeitsverbots für Asylbewerber

Dreyer: "Zeitarbeit wird kompetenter Partner sein"

(PresseBox) (Münster, )
Asylbewerber sollen künftig auch in der Zeitarbeitsbranche arbeiten dürfen. In einem großen Maßnahmenpaket einigte sich der Koalitionsausschuss darauf, das Zeitarbeitsverbot für Asylbewerber nach drei Monaten zu kippen. Damit folgt die Große Koalition der Empfehlung des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ). „Zeitarbeitsunternehmen haben sehr viel Erfahrung darin, Menschen in den Arbeitsmarkt zu integrieren“, stellte iGZ-Geschäftsführer Dr. Martin Dreyer fest. Fast zwei Drittel der neueingestellten Mitarbeiter in der Zeitarbeitsbranche waren zuvor beschäftigungslos. Auch mit ausländischen Beschäftigten kenne sich die Branche sehr gut aus – ihr Anteil liege mit 22 Prozent wesentlich höher als in der Gesamtwirtschaft (acht Prozent). „Durch diese besonderen Qualifikationen wird die Zeitarbeitsbranche Asylbewerbern, die eine Beschäftigung auf dem deutschen Arbeitsmarkt suchen, ein starker und kompetenter Partner sein“, blickt Dreyer in die Zukunft. Der iGZ hat in der Vergangenheit verstärkt darauf aufmerksam gemacht, dass das Zeitarbeitsverbot für Asylbewerber längst nicht mehr zeitgemäß sei – und stieß damit auf wachsende Resonanz. Immer mehr Politiker und Wirtschaftsverbände stellten sich hinter die iGZ-Forderung. „Wir freuen uns sehr, dass die Bundesregierung unserem Angebot gefolgt ist, auf die besondere Erfahrung unserer Branche bei der Integration von Flüchtlingen in Arbeit zurückzugreifen“, betonte Dreyer. Er wies jedoch auch darauf hin, dass die Bemühungen um Sprachkurse noch intensiviert werden müssten. „Grundlegende Deutschkenntnisse sind wichtig, um den Arbeitsschutz zu gewährleisten“, erklärte er. Durch den Wegfall des Verbotes werden Zeitarbeitsunternehmen endlich mit anderen Unternehmen gleichgestellt. „Und das zu Recht“, stellt Dreyer klar. Bereits 2003 unterschrieb der iGZ den ersten Tarifvertrag mit den DGB-Gewerkschaften. Seit 2012 ist der tarifliche Mindestlohn auch als gesetzliche Lohnunterschranke für ausländische Unternehmen festgeschrieben. Branchenzuschlags-Tarifverträge sorgen zudem seit 2012 in elf Bereichen für eine stufenweise Lohnangleichung zwischen Zeitarbeitskräften und Stammbelegschaft.

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