Contact
QR code for the current URL

Story Box-ID: 770674

Schomerus & Partner, Steuerberater Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Deichstraße 1 20459 Hamburg, Germany http://www.schomerus.de

Umsatzsteuer Sonderinformation

Finanzverwaltung äußert sich zur Steuerbefreiung von Ausfuhrlieferungen und innergemeinschaftlichen Lieferungen bei sog. gebrochener Beförde-rung oder Versendung (BMF-Schreiben vom 7. Dezember 2015)

(PresseBox) (Hamburg, )
Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 7. Dezember 2015 konkrete Regelungen zur Beurteilung der Steuerfreiheit von Ausfuhrlieferungen und innergemeinschaftlichen Lieferung in Fällen der gebrochenen Beförderung oder Versendung – im Übrigen auch bei sogenannten „rein tatsächlich unterbrochenen Transporten" (z.B. Pause/kurze Zwischenlagerung;  auch mehrere Transportkomponenten, aber nur ein Transportveranlassender) – erlassen. Davon wird auch die Behandlung von Reihengeschäften berührt, die in diesem Jahr durch BFH-Rechtsprechung eine Änderung erfuhr.

Gebrochene Beförderung oder Versendung

Innergemeinschaftliche Lieferungen und Ausfuhrlieferungen sind weiterhin umsatzsteuerfrei, sofern die gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden. In Fällen, in denen sich Abnehmer und Lieferant den Transport teilen, sind nun Regelungen erlassen worden, die es bei solchen Konstellationen zu beachten gilt.

In solchen Fällen, in denen der Abnehmer und Lieferort im Ausland zu Beginn des Transports feststehen und der Lieferer nachweist, dass ein sachlicher und zeitlicher Zusammenhang zwischen Lieferung und Beförderung besteht, ist eine Steuerbefreiung möglich.

Reihengeschäfte

Voraussetzung für ein Reihengeschäft ist, dass mehrere Unternehmer über denselben Liefergegenstand Umsatzgeschäfte abschließen, während dieser Liefergegenstand unmittelbar vom ersten Lieferanten zum letzen Abnehmer gelangt. Bei sogenannten gebrochenen Beförderungen mangelt es nach dem BMF-Schreiben an der erforderlichen Unmittelbarkeit der Lieferung. In der Folge entstehen mehrere, separat (also nicht über die Ortsbestimmungsregeln des Reihengeschäfts!) zu beurteilende Einzellieferungen.

In dem dargestellten Fall (Abb. 2) ergeben sich in der Praxis einige Fallkonstellationen mit jeweils unterschiedlicher steuerlicher Beurteilung: Ist der Sammelpunkt des Spediteurs des UDE2 in Deutschland, ist die durch UDE1 transportveranlasste Lieferung 1 eine innerdeutsche Lieferung (USt-pflichtig) und die durch UDE2 transportveranlasste Lieferung 2 eine Ausfuhr- oder innergemeinschaftliche Lieferung (USt-frei). Befände sich der Sammelpunkt des Spediteurs des UDE2 in Polen, wäre die Lieferung 1 wohl eine innergemeinschaftliche Lieferung (USt-frei) und die Lieferung 2 eine Ausfuhr- oder innergemeinschaftliche Lieferung (ebenfalls USt-frei; allerdings Registrierungspflicht des UDE2 in Polen!?).

Anders jedoch – tatsächliche Unterbrechung: Liegt aber tatsächlich keine sog. gebrochene Beförderung vor, sind rein tatsächliche Unterbrechungen des Transports (s.o.) für die Unmittelbarkeit und damit für die Annahme eines Reihengeschäftes unschädlich. Die Voraussetzungen für die begehrte Steuerbefreiung sind dann wiederum, dass der Endabnehmer zu Beginn des Transportes feststeht und der Lieferer nachweist, dass ein sachlicher und zeitlicher Zusammenhang zwischen der Lieferung des Gegenstandes und dessen Transport sowie ein kontinuierlicher Vorgang der Warenbewegung bestehen.

Ausnahme – Verschiffung aus Deutschland: In Fällen, in denen mehrere Beteiligte Warenlieferungen aus einem anderen EU-Mitgliedstaat durch die Bundesrepublik mit dem Ziel befördern, die Waren von Deutschland aus in das Drittland zu verschiffen, kann die Behandlung als Reihengeschäft angenommen werden (also keine Separierung in Einzellieferungen), sofern dies mit dem Recht des Abgangsmitgliedstaates konform ist und der inländische Unternehmer, der die Steuerbefreiung begehrt, dies (Verschiffungszweck und Reihengeschäftsregelung des Ab-gangsstaats) nachweist (vgl. Abb. 3).

Anwendung

Diese Grundsätze sind entsprechend im Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) eingearbeitet worden und für alle offenen Fälle anwendbar.

Insbesondere wenn bislang sogenannte gebrochene Transporte und Versendungen in Reihengeschäften nicht wie in vorbeschriebener Weise berücksichtigt, sondern als unschädlich erachtet und somit die Reihengeschäftsregelungen unmodifiziert angewandt worden sind, kann sich hieraus erheblicher Korrekturbedarf („für alle offenen Jahre"!) ergeben ( Aberkennung der Steuerfreiheit wegen unzutreffendem Buch- und/oder Belegnachweis, unzutreffende Erklärung von steuerfreien Lieferungen o.Ä.).

Website Promotion

Website Promotion

Schomerus & Partner, Steuerberater Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer

SCHOMERUS – das sind Steuerberater, Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer in Hamburg, Berlin und München mit über 170 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. SCHOMERUS ist spezialisiert auf die Betreuung von Mandanten in vielfältigen und anspruchsvollen Tätigkeitsfeldern. Mit weitreichender Erfahrung in der laufenden Steuerberatung, internationalen Steuerfragen, bei Unternehmenskäufen und -verkäufen, Unternehmensnachfolgen sowie Unternehmensumstrukturierungen sind wir Ihr zuverlässiger und lösungsorientierter Partner für komplexe Fragestellungen.

Start-Ups auf ihrem Weg zum Erfolg, Digitalunternehmen und anspruchsvolle Privatpersonen vertrauen auf unsere Expertise. Als erfahrene Berater für deutsche Tochtergesellschaften ausländischer Unternehmen beraten wir Sie strukturell sowie dabei, Ihre steuerlichen Verpflichtungen auf den Punkt zu erfüllen.

Darüber hinaus verfügen wir über besondere Expertise in der Sozialwirtschaft und im Non-Profit-Sektor. Wir verstehen die besonderen Herausforderungen dieser Branchen und bieten Ihnen maßgeschneiderte Lösungen, die auf Ihre spezifischen Bedürfnisse zugeschnitten sind.

The publisher indicated in each case (see company info by clicking on image/title or company info in the right-hand column) is solely responsible for the stories above, the event or job offer shown and for the image and audio material displayed. As a rule, the publisher is also the author of the texts and the attached image, audio and information material. The use of information published here is generally free of charge for personal information and editorial processing. Please clarify any copyright issues with the stated publisher before further use. In case of publication, please send a specimen copy to service@pressebox.de.
Important note:

Systematic data storage as well as the use of even parts of this database are only permitted with the written consent of unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, All rights reserved

The publisher indicated in each case (see company info by clicking on image/title or company info in the right-hand column) is solely responsible for the stories above, the event or job offer shown and for the image and audio material displayed. As a rule, the publisher is also the author of the texts and the attached image, audio and information material. The use of information published here is generally free of charge for personal information and editorial processing. Please clarify any copyright issues with the stated publisher before further use. In case of publication, please send a specimen copy to service@pressebox.de.