Dem Rechtsstreit liegt ein Rahmenvertrag zwischen dem Land NRW und dem Klausner-Konzern zu Grunde, mit dem sich das Land Anfang 2007 verpflichtet hatte, dem Konzern bis Ende 2014 jährlich eine bestimmte Menge Fichtenstammholz zu liefern bzw. zu vermitteln. Das LG Münster und das OLG Hamm hatten den Rahmenvertrag in einem vorangegangenen Verfahren rechtskräftig für wirksam erklärt.
In dem Folgeprozess auf Zahlung von 56 Mio. Euro Schadensersatz und Lieferung von ca. 1,5 Mio. Kubikmeter Fichtenstammholz ist das LG Münster der Argumentation der GvW-Anwälte, die erstmals im Folgeprozess tätig wurden, gefolgt. Es hat in dem Rahmenvertrag eine nach EU-Recht unzulässige Begünstigung gesehen. Der EuGH wird nun entscheiden, welche Auswirkungen eine EU-widrige Beihilfe auf die Rechtskraft einer nationalen Entscheidung hat. In seinem Beschluss hat das LG Münster mitgeteilt, dass es die Klage von Klausner wegen der Nichtigkeit des Vertrages abweisen wird, wenn der EuGH zu dem Ergebnis kommt, dass das rechtskräftige Urteil nicht zu beachten ist.
GvW hat diesen Etappensieg für das Land NRW mit einem standortübergreifenden Team erzielt, bestehend aus Dr. Frank Süß (Federführung/Prozessführung, Frankfurt), Dr. Gerd Schwendinger, LL.M. (Beihilfen- und Subventionsrecht, Hamburg/Brüssel); Dr. Bettina Meyer-Hofmann (Vergaberecht, Düsseldorf), Christian Kusulis (Wettbewerbs- und Kartellrecht, Frankfurt), Stephen-Oliver Nündel (Prozessführung, Frankfurt), Dr. Ronald Steiling, Saskia Soravia, Corinna Lindau (Öffentliches Wirtschaftsrecht, Hamburg).