Welche Gebäude und Wohneinheiten sind betroffen?
Grundsätzlich müssen alle Gebäude, die veräußert oder vermietet werden, über einen Energieausweis verfügen. Dazu zählen:
- Ein- oder Zweifamilienhäuser
- Mehrfamilienhäuser mit bis zu zwölf Wohneinheiten
- Gebäude, in denen auch nur einzelne Wohnungen vermietet oder verkauft werden
- Wohngebäude, deren Gewerbeanteil 10 Prozent der Wohnfläche nicht überschreitet und lediglich mit einem wesentlichen Heizsystem und einem Warmwasserbereitungssystem ausgestattet sind
Die für die Immobilienvermarktung notwendigen Angaben aus dem Energieausweis können in der FIO Maklersoftware hinterlegt und entsprechend ausgewählt werden. Die bekannte Bandtacho-Grafik wird automatisch in FIO erstellt und kann in alle eigenen Dokumente integriert werden. Ein Filter nach Objekten ohne Energieausweis verhindert die Internetfreigabe und schützt so vor Bußgeldern. Die Erstellung des vollständigen Energieausweises erfolgt durch einen FIO-Kooperationspartner.