IP-Gerichte verfügen über die exklusive Zuständigkeit für Streitigkeiten im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes. Sie existieren als spezialisierte, eigenständige Gerichte oder als Abteilungen oder Kammern innerhalb von Zivilgerichten oder Behörden. Im internationalen Vergleich unterscheiden sich die bestehenden IP-Gerichte in ihrer Struktur, Kompetenz und Zusammensetzung. Zudem arbeiten sie häufig jeweils nach eigenen Verfahrensregeln und Regeln der Parteivertretung. Die ICC stellt in ihrem Bericht IP-Gerichte in insgesamt 19 Ländern vor und macht die jeweiligen Unterschiede transparent. Mithilfe von Übersichten erhält der Leser Einblick in die Arbeitsweise der einzelnen Gerichte. Dabei werden unter anderem im Verfahren angewandte Rechtsgrundsätze und Beweisregeln, die Rolle technischer Richter und Fragen der Urteilsvollstreckung genauer untersucht.
„Das Bewusstsein für den Schutz geistigen Eigentums ist weltweit gewachsen. Hierfür spricht auch die Zunahme an IP-Gerichten. Sie fördern die Expertise auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes, verbessern die Effizienz bei Entscheidungen und schaffen mehr Rechtssicherheit für innovative Unternehmen“ sagt Mathias Karlhuber, ICC-Patentberichterstatter und Partner von Cohausz & Florack. Er ist Co-Vorsitzender der mit der Studie betrauten Arbeitsgruppe, die aus Anwälten, Patentanwälten, Unternehmensjuristen und anderen erfahrenen IP-Experten besteht.
Die ICC-Studie „Adjudicating Intellectual Property Disputes“ steht als Download auf der Website der ICC bereit.
Direkter Link zur Studie: http://www.iccwbo.org/...