1. Entgelttarife (Lohn und Gehalt)
Erhöhung ab dem 01.10.2016 um 2,9 % Erhöhung ab dem 01.10.2017 um 2,0 % Laufzeit bis zum 30.09.2018
2. Ausbildungsvergütungen
ab dem 01.10.2016
1. Jahr 640,00 €
2. Jahr 680,00 €
3. Jahr 750,00 €
4. Jahr 810,00 €
ab dem 01.10.2017
1. Jahr 660,00 €
2. Jahr 700,00 €
3. Jahr 770,00 €
4. Jahr 830,00 €
Laufzeit bis zum 30.09.2018
3. Änderung
„§ 4 Jahressonderleistung“
- TV Sonderzahlungen
Eine Jahressonderleistung wird nach einer Betriebszugehörigkeit von 12 Monaten gewährt.
Sie beträgt dann 50 % eines Monatsgrundentgeltes.
Die Regelung tritt am 01.01.2017 in Kraft.
4. Es wird eine Tarifvereinbarung zum AÜG zunächst einmal für ein Jahr abgeschlossen. Wird sie nicht gekündigt, so besteht sie fort.
Kontakt:
Christliche Gewerkschaft Metall (CGM)
Geschäftsstelle Duisburg
Grabenstraße 95
47057 Duisburg
Telefon: 0203 23447
Fax: 0203 287644
EMail: duisburg(at)cgm.de
www.cgm.de