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Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK)

B.KWK kritisiert Referentenentwurf des EEG 2016

(PresseBox) (Berlin, )
Der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK) äußert sich in einer Stellungnahme kritisch zum Referentenentwurf des EEG 2016. Nach Sicht des B.KWK besteht an einigen Stellen des Entwurfs ein erheblicher Nachbesserungsbedarf, um das Ziel der Energiewende zu erreichen.

So handelt es sich aus Sicht des B.KWK bei der pauschalisierten Festsetzung der 10 Kilowattgrenze für Strom aus Stromerzeugungsanlagen um eine diskriminierende Regelung, da standardisierte Photovoltaik-Aufdachanlagen im Einfamilienhausbereich nicht mit KWK-Anlagen gleichzusetzen sind. Der B.KWK regt an, den Absatz weiter auszudifferenzieren und eine spezifische KWK-Grenze einzuziehen.

Die rechtliche Gleichstellung der Stromlieferung aus dezentraler Erzeugung in einer Kundenanlage mit der Eigenversorgung sieht der B.KWK aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und Praktikabilität als notwendig an. Die Etablierung von Mieterstrom-Modellen wird ansonsten erschwert.

Der B.KWK schlägt überdies vor, die zeitliche Begrenzung von Zuschlagszahlungen auf Antrag des Anlagenbetreibers in eine Begrenzung der Zahlungsansprüche auf eine äquivalente Strommenge umzustellen. Eine zeitliche Begrenzung der Zuschlagszahlungen wirkt den energiepolitischen Forderungen einer bedarfsorientierten, flexiblen und effizienten Betriebsweise entgegen.
Zudem sollte die Flexibilitätsprämie auch Klärgas- und Grubengas-KWK-Anlagen gezahlt werden, wenn diese in ein Netz der allgemeinen Versorgung einspeisen.

Aus Sicht des B.KWK darf das Ausschreibungsvolumen für Biomassen nicht deren Zubau blockieren. Daher muss die Zubaugrenze von 100 MW pro Jahr (brutto) auf 100 MW (netto) angehoben werden.

Da das bereits im EEG 2014 festgelegte Ziel von 100 TWh Strom aus Biomasse für das Jahr 2015 deutlich verfehlt wurde, muss ein neuer Anreiz geschaffen werden. Nach dem B.KWK kann dieser durch eine deutliche Anhebung der anzulegenden Werte für Strom aus Biomasse gegeben werden.

Der B.KWK ist der Ansicht, dass bei Ausschreibungen für anzulegende Werte bei Biomasseanlagen der Höchstgebotspreis angehoben werden muss. Der im Referentenentwurf vorgeschlagene Höchstwert von 14,88 ct/kWh ist zu niedrig, um ausreichend Interesse an einer Ausschreibung für neue und bestehende Biomasseanlagen zu generieren.

Um Kostensenkungen durch einem größtmöglichen Wettbewerb zu erreichen, spricht sich der B.KWK dafür aus, Ausschreibungen gemeinsam für Bestands- und Neuanlagen unterschiedlicher Leistungsklassen und Einsatzstoffe durchzuführen.

Zur vollständigen Stellungnahme

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Stellungnahme des B.KWK zum Referentenentwurf des EEG 2016

Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK)

Der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK) ist ein breites gesellschaftliches Bündnis von Unternehmen, Institutionen und Einzelpersonen zur Förderung des technischen Organisationsprinzips der Kraft-Wärme-Kopplung, unabhängig von der Art und der Größe der Anlagen, vom Einsatzbereich und vom verwendeten Energieträger. Der Verband wurde 2001 in Berlin gegründet und zählt mittlerweile mehr als 600 Mitglieder. Ziel ist dabei die Effizienzsteigerung bei der Energieumwandlung zur Schonung von Ressourcen und zur Reduktion umwelt- und klimaschädlicher Emissionen.

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