Der Insolvenzverwalter fordert insgesamt rund 15 Millionen Euro von den betroffenen S&K-Anlegern zurück. Dies sei rechtens, da sie durch Anlegergelder statt Gewinnen generiert worden seien und deshalb kein Anspruch auf sie bestünde. Zusätzlich mache die unterschiedliche Höhe der Auszahlungen die Rückforderung erforderlich, da in einem Insolvenzverfahren alle Gläubiger gleich behandelt werden müssen. Seine Ausführungen stützt er auf die Paragraphen 129 Abs. 1 und 134 Insolvenzverordnung. Rechtsanwalt Matthias Kilian (www.bkr-law.de): „Insolvenzverwalter stufen Ausschüttungen, die vor der Insolvenz an Anleger ausgezahlt wurden, häufig als sogenannte Scheingewinne ein. Es gilt jedoch immer genau abzuklären, ob diese Einstufung gerechtfertigt ist und ob deshalb ein Anspruch auf Rückforderung besteht.“
Fraglich erscheint diese Aufforderung nämlich schon deshalb, weil der Insolvenzverwalter im gleichen Atemzug den Anlegern rät, die Rückzahlungen unmittelbar wieder als Forderungen zur Insolvenztabelle anzumelden. Matthias Kilian: „Auf diese Weise spricht er ihnen einen gewissen Anspruch auf die Gelder zu. Warum er sie dann einfordert und vor allem auch in voller Höhe, ist für viele Anleger unerklärlich.“
S&K-Anleger, die ein entsprechendes Schreiben vom Insolvenzverwalter erhalten haben, sollten den Ausführungen nicht ohne weiteres vertrauen. Matthias Kilian: „Bevor sie der Rückzahlungsforderung Folge leisten und womöglich noch mehr Geld verlieren, sollten Anleger die Forderung prüfen lassen.“ Schließlich ist ungewiss wie hoch die Insolvenzquote im Endeffekt ausfällt. Da nur eine kurze Frist gesetzt wurde, gelte es jetzt, so Kilian, zügig aktiv zu werden. Die Kanzlei BKR Partnerschaftsgesellschaft mbB bietet S&K-Anlegern eine kostenfreie Erstbewertung. Auch hinsichtlich der Überprüfung von Schadensersatzansprüchen.