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Elektronisches Meldeverfahren Elena spart Millionen

Elena senkt Kosten und verhindert Fehler/ BITKOM fordert zügigen Ausbau/ Kostenreduktion um weitere 500 Millionen Euro möglich
Elektronisches Meldeverfahren Elena spart Millionen
Elektronisches Meldeverfahren Elena spart Millionen

(pressebox) Berlin, 25.06.2008 - Am heutigen Mittwoch hat das Bundeskabinett den Start des elektronischen Meldeverfahrens für Arbeitsdaten (Elena) beschlossen. Das Erstellen von schriftlichen Einkommensnachweisen etwa für den Elterngeld-Antrag oder das Wohngeld könnte dadurch künftig entfallen. "Behörden und Unternehmen werden durch das elektronische Meldeverfahren von Bürokratie entlastet und können Millionen sparen. Das Ausstellen von Bescheinigungen und Einkommensnachweisen auf Papier verschlingt derzeit unnötig Zeit und Geld", erklärt Prof. August-Wilhelm Scheer, Präsident des Bundesverbands Informationstechnik, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM). Es sei längst überfällig auf eine komplett elektronische Kommunikation zwischen Arbeitgebern und Behörden umzustellen. "Schließlich liegen die Daten bei den Unternehmen elektronisch vor und werden in den Verwaltungen auch elektronisch weiter bearbeitet. Die bisher übliche Übertragung auf Papier ist teuer, fehleranfällig und anachronistisch", so Scheer.

Allerdings schöpft die aktuelle Regelung nur einen Bruchteil der Möglichkeiten des elektronischen Meldeverfahrens aus. Zu viele Bereiche - etwa Prozesskostenbeihilfe, Wohnberechtigungsschein oder Unterhaltsstreitigkeiten - sind noch nicht davon erfasst. "Deshalb darf der für das Jahr 2012 geplante Start des elektronischen Meldeverfahrens nur ein erster Schritt sein", betont Scheer. Die Bürden der Bürokratie müssten schnellstmöglich auch in anderen Bereichen von den Unternehmen genommen werden. "Wenn alle Arbeitsnachweise und Gehaltsbescheinigungen elektronisch übermittelt würden, könnten die Unternehmen mehr als 500 Millionen Euro einsparen und für sinnvollere Zwecke einsetzen - etwa Forschung und Entwicklung."

Beim elektronischen Meldeverfahren übermitteln die Arbeitgeber die Einkommensdaten ihrer Mitarbeiter an eine zentrale Datenbank. Behörden und Gerichte können dort die aktuellen Daten erfragen und auf dieser Basis staatliche Leistungen berechnen - allerdings nur mit Zustimmung der Arbeitnehmer. Ohne Einwilligung kommen die öffentlichen Stellen nicht an die hinterlegten Daten der rund 40 Millionen Arbeiter und Angestellten. Sichergestellt wird der autorisierte Zugang durch eine individuelle Chipkarte mit einer digitalen Signatur.

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